Keine Nachteile für sächsische Schülerinnen und Schüler bei Abschlussprüfungen

Wir verfolgen stetig die aktuelle Situation und die neu getroffen Entscheidungen über die Ausbreitung des „SARS-CoV-2“-Erregers (Umgangssprachlich: Coronavirus). Insbesondere über die Abschlussprüfungen ist in den vergangenen Tagen und Wochen viel diskutiert wurden, mit unterschiedlichen Ergebnissen je nach Bundesland.

Zu einem Entfallen oder Verschieben der Prüfungen:

„Es muss darauf geachtet werden, dass die Chancengleichheit zwischen den Abschlussjahrgängen gegeben ist, insbesondere denen welche ab 2021 kein ′Corona-Abitur′ erhalten“, so unsere Vorsitzende Joanna. Ein Abitur ohne schriftliche und mündliche Prüfungen für das Abschlussjahr 2020 widerspricht dem. Bei einem solchen Notabitur wäre aus unserer Sicht keine faire Behandlung im Vergleich zu folgenden Jahrgängen möglich. Zudem besteht die Sorge, dass so ein Abitur nicht überall im In- und Ausland anerkannt wird und dem aktuellen Jahrgang damit Wahlmöglichkeiten in Bezug auf Ausbildung, Studium und Beruf nimmt.

Falls es dazu kommen sollte, dass die Prüfungen von den Gesundheitsbehörden untersagt werden, muss man zwar über ein Notabitur nachdenken, so sehen wir es auch .. Solange die notwendigen Schutzmaßnahmen in den Schulen aber möglich sind, sollten die Prüfungen stattfinden.

„Die Verschiebung der Termine in Sachsen ist eine ungünstige Variante, aber ein Schritt vor der Maßnahme eines Notabiturs. Jede Verschiebung heißt auch, dass das Zeugnis später vorliegt. Dies kann wiederum für Bewerbungsfristen o.Ä. Nachteile schaffen, was von keinem gewollt wäre. Ob eine Verschiebung wirklich hilft, ist dementsprechend fraglich. Sie wäre trotzdem sinnvoller als eine komplette Absage der Prüfungen“, so Joannaweiter.

Zu einem möglichen Nachteilsausgleich:

In jedem Fall ist festzustellen, dass die Prüfungssituation in diesem Jahr eine andere ist als in den vorherigen Jahrgängen. Folglich sollte zeitnah über einen Nachteilsausgleich entschieden werden, nach dem Vorbild der vergangenen Woche in Baden-Württemberg getroffenen Entscheidung. Dort wurde vereinbart, die Erst- und Zweitkorrektur dieses Jahr jeweils schulintern durchzuführen, im Falle einer Drittkorrektur soll, statt durch einen weiteren Prüfer, im Dialog zwischen Erst- und Zweitkorrektor eine Note festgelegt werden. Joanna dazu: „Eine solche rein schulinterne Korrektur wäre auch für Sachsen eine sinnvolle Entscheidung. Insbesondere die Regelung zur Drittkorrektur würde als eine Art Auffangnetz für alle kritischen Fälle wirken, für Schülerinnen und Schüler die wegen des Corona-Selbststudiums große Defizite haben. Zudem kann ein schulinterner Zweitkorrektor, im Rahmen der Erwartungsbilder, auf mögliche schulinterne Probleme, z.B. technischer Natur, während der Quarantäne-Zeit eingehen. Hier würde auf schwierigere Vorbereitung mit milderer Bewertung reagiert, für uns ein guter Nachteilsausgleich“, so unsere Vorsitzende. 

Auch über eine weitere Maßnahme sollte zumindest nachgedacht werden, Joanna dazu: „Für den Fall, dass die Prüfungsergebnisse tatsächlich deutlich negativ von den Vorjahren abweichen, sollte man eine generelle Notenanhebung diskutieren. Nicht zwingend um ganze Noten, eher im Bereich von Zehnteln einer Note. Am Beispiel Hamburg haben wir in den vergangenen Jahren gesehen, dass so etwas aus anderen Gründen möglich war, im Ernstfall sollte auch Sachsen so etwas prüfen.“

Für Schülerinnen und Schüler, welche zu regulären Prüfungsterminen verhindert sind, stehen zusätzliche Nachholtermine zur Verfügung. Diese Entscheidung unterstützen wir.

Zur bundesweiten Vergleichbarkeit:

„Sachsenweit gibt es aktuell ca. 13.000 Abiturienten, selbstverständlich sind die Meinungen untereinander nicht gleich, ABER alle sind sich darin einig: Es darf keine Nachteile für Sachsen geben.“, so Joanna. „Wir wollen eine vergleichbare Behandlung der Schülerinnen und Schüler aller Bundesländer, dies ist nicht gegeben, wenn einzelne Länder auf Abschlussprüfungen verzichten würden und andere nicht. Wir wollen deutlich sagen: Sollten einzelne Länder erneut versuchen ohne Zwang auf Prüfungen zu verzichten, während die Mehrheit daran festhält, muss die KMK einschreiten.“, so unsere Vorsitzende.