Aktuelle Information zum Coronavirus

Ab Mittwoch, dem 18. März 2020, bleiben alle öffentlichen und freien Schulen in Sachsen geschlossen.

Ab 1. April 2020 gibt es eine neue Verordnung. Diese untersagt das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund. Demnach dürfen Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern die häusliche Unterkunft nicht mit der Begründung verlassen, Lernmaterialien abzugeben bzw. zu verteilen. Bitte haltet daher Rücksprache mit Euren Lehrern, wie die Aufgaben abzugeben sind.

Coronavirus aktuell

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 9. April 2020 18:30 Uhr

Schülerinnen und Schüler

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt weiterhin: In der unterrichtsfreien Zeit können sie zuhause bleiben. Eine Schulbesuchspflicht besteht nicht.

Die Schule entscheidet, über welche Kommunikationswege die Schülerinnen und Schüler mit Lernmaterial versorgt werden.

Von besonderer Bedeutung für viele Schülerinnen und Schüler ist die Ungewissheit ob und wie sie ihre Abschlussprüfung ablegen können.

Die Allgemeinverfügung vom 22. März untersagt das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund. Demnach dürfen Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern die häusliche Unterkunft nicht mit der Begründung verlassen, Lernmaterialien abzugeben bzw. zu verteilen.

Um die sächsischen Schulen bei ihrer pädagogischen Arbeit zu unterstützen, stellt das Land eine Auswahl digitaler Werkzeuge bereit. Diese können die Kommunikation und die Zusammenarbeit der Schulgemeinschaft in der unterrichtsfreien Zeit und bei Schulschließungen erleichtern. Die beiden zentralen Anlaufstellen sind LernSax und die Dienste des Sächsischen Bildungsservers (bspw. OPAL-Schule).

Weitere Informationen und Hinweise zur Vervielfältigung von Lehrmaterialen finden sie unter:

Digitale Werkzeuge in der unterrichtsfreien Zeit und bei Schulschließungen

Am Standort aller Grund- und Förderschulen übernehmen Lehrkräfte die Notbetreuung der anspruchsberechtigten Schüler entsprechend den örtlich geregelten Schul- und Hortöffnungszeiten. Zur Betreuung können Lehrkräfte aller Schularten herangezogen werden, vorzugsweise werden Grund- und Förderschullehrer eingesetzt. Die Koordinierung des Einsatzes übernimmt der Schulleiter.

Eine Notbetreuung wird auch für mehrfach- und schwerstmehrfachbehinderte Schüler der Förderschulen unabhängig von der Jahrgangsstufe angeboten, sofern die Eltern die Betreuung auch unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit nicht leisten können. Vorzugswürdig ist auch für diese Schüler eine Betreuung zu Hause, wann immer das möglich ist.

Ob eine Notbetreuung eines anspruchsberechtigten Schülers auch ohne Schulbegleiter, auf den bei regulärem Unterricht ein Anspruch besteht, möglich ist, muss im Einzelfall in Abhängigkeit von der konkreten Aufgabe des Schulbegleiters entschieden werden.

Eltern

Am 23. März 2020 trat die überarbeitete Allgemeinverfügung mit Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie in Kraft. Der Schulbetrieb an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft wurde eingestellt.

  • Es finden kein Unterricht und keine sonstigen schulischen Veranstaltungen statt.
  • In Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen entfallen die Betreuungsangebote (Details und Ausnahmen im Gesamtdokument der Allgemeinverfügung).

Für den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege und Horten werden keine Elternbeiträge erhoben. Das gilt auch für diejenigen, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Betreuungsangebote wurden geschaffen für Kinder, deren Eltern (Personensorgeberechtigte) oder der alleinige Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur(Auflistung in Anlage 1 der Allgemeinverfügung) tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.

Die Tätigkeit ist in einem Formblatt gegenüber der Leitung der Schule oder Betreuungseinrichtung schriftlich nachzuweisen. Der Nachweis bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn.

Abschlussprüfungen und Leistungserhebungen

Die zentralen Prüfungen werden stattfinden. So wurde es durch die Kultusministerkonferenz am 25. März beschlossen.

Infos findet ihr in unserem Blogbeitrag: https://lsr-sachsen.de/2020/04/infos-abi-2020/

Die für die Abiturprüfungen im Schuljahr 2019/20 von den bestehenden Schulordnungen abweichenden Regelungen sowie Präzisierungen zur Umsetzung der bestehenden Schulordnungen enthält der Erlass zur Durchführung der Abiturprüfung 2020 an allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien

Speziell zur Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfungen hat sich Sachsens Kultusminister Christian Piwarz am 27. März in einem Brief an alle Abiturientinnen und Abiturienten gewandt:

Klassenfahrten und Schüleraustauschmaßnahmen

Sämtliche ein- und mehrtägige Schulfahrten ins Ausland und im Inland, die bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 durchgeführt werden sollten, werden abgesagt bzw. sind unverzüglich abzusagen. Davon ausgenommen sind Schulfahrten nach den Osterferien innerhalb Sachsens. Abgeschlossene Verträge sind unverzüglich zu stornieren.

Sonstige geplante und gebuchte schulische Veranstaltungen, die für die Schüler nach § 26 Abs. 2 SächsSchulG verbindlich sind und außerhalb Sachsens bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 durchgeführt
werden sollten, werden abgesagt bzw. sind abzusagen. Dazu gehören bspw. Projekttage, Betriebspraktika, Theater- und Museumsbesuche. Abgeschlossene Verträge sind unverzüglich zu stornieren.

Sonstige geplante und gebuchte schulische Veranstaltungen innerhalb von Sachsen können nach derzeitiger Lage nach den Osterferien durchgeführt werden und sind derzeit nicht zu stornieren.

Es dürfen bis auf Weiteres keine Schulfahrten und schulischen Veranstaltungen geplant und vertraglich gebunden werden.

Eventuell entstehende Kosten durch Stornierungen werden durch den Freistaat Sachsen über die öffentlichen Schulträger erstattet, sofern die entsprechenden Schadensminderungspflichten durch die Schulleitungen
eingehalten wurden. Die Einhaltung der Schadensminderungspflichten erfordert, dass die Stornierungen der Schulfahrten unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, vorgenommen werden.

Außerschulische Veranstaltungen

Außerunterrichtliche und außerschulische Veranstaltungen wie Wettbewerbe, Olympiaden, Stipendienfahrten Betriebspraktika, Schüler- und Lehreraustausche und Lehrerfortbildungen werden bis Ende des Schuljahres abgesagt bzw. sind abzusagen.

Das Stipendienprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für Oberschülerinnen und Oberschüler 2020 entfällt.


Allgemeine Hinweise

Handeln im Verdachtsfall

Über den Umgang mit Personen, die aus Risikogebieten, wie zum Beispiel Südtirol, zurückkehren, entscheiden die Gesundheitsämter vor Ort. Dies gilt beispielsweise für die Anordnung von vorsorglicher häuslicher Quarantäne. Die Schulen stehen hier in engem Kontakt mit den zuständigen Gesundheitsämtern.

Verdachtsfälle sind unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Als begründete Verdachtsfälle sind insbesondere Personen mit Atemwegssymptomatik zu betrachten, die sich in den letzten 14 Tagen entweder in Risikogebieten aufgehalten haben oder engeren Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten bzw. haben.

Über den Verdachtsfall sollten auch die Beschäftigten und die Schülerinnen und Schüler informiert werden, so dass sie vorsorglich zu Hause bleiben und das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren können. Alle weiteren Entscheidungen werden dann durch das Gesundheitsamt getroffen. Im Übrigen gelten die entsprechenden Verfahrensregeln gemäß AManSys, Notfallmanagement, Fallgruppe 13 „Lebensbedrohliche und ansteckende Krankheiten“.

Wichtige Informationsmöglichkeiten

Aktuelle Informationen gibt es auf der Informationsseite des Sächsischen Sozialministeriums, beim Robert Koch-Institut (https://www.rki.de) sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (http://www.bzga.de). Für Rückfragen stehen aber auch Betriebsärzte sowie die Stabstelle für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement im Landesamt für Schule und Bildung zur Verfügung.

Für alle Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer, die sich unsicher im Hinblick auf Symptome und Kontaktaufnahme sind: Die Gesundheitsämter sind dafür die erste Anlaufadresse. Außerdem hat die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) seit dem 29. Februar 2020 unter der Telefonnummer 116117 ein Auswahlmenü eingerichtet, um direkt mit einem Arzt über die weitere Vorgehensweise sprechen zu können (Ziel: So soll der Besuch der Bereitschaftspraxis möglichst vermieden werden).

Die Einschätzung der Risikogebiete erfolgt durch das Robert-Koch-Institut und ist aktuell über die Website des Robert-Koch-Instituts über den Link https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html abrufbar.