Schüler*innenportal

Hey, wir freuen uns, dass ihr zu uns gefunden habt. Willkommen in unserem Schüler*innenportal. 

Hier könnt ihr euch dazu informieren, was Schüler*innenvertretung in Sachsen eigentlich ist, was wir so machen und wie wir euch helfen können. Also klickt euch einfach Mal durch.

Viel Spaß beim Stöbern!

SV in Sachsen

Die SV in Sachsen hat viele verschiedene Ebenen. Sie beginnt bei den Klassensprecher*innen, welche zu Beginn jedes Schuljahres die Schülersprecher*innen einer jeweiligen Schule wählen. Davon habt ihr sicher auch schon etwas mitbekommen. Die Klassensprecher*innen müssen über wichtige Geschehen an der Schule informiert werden und tragen diese Informationen dann an ihre Klasse weiter. Außerdem vertreten sie die Ideen und Vorstellungen der Klassen, vermitteln bei Problemen zwischen Schüler*innen und Lehrkräften und äußern die Probleme der Klassen. Ein*e Schülersprecher*in vertritt die Schüler*innen der jeweiligen Schule, kann Veranstaltungen an der Schule mit organisieren und ist Mitglied in der Schulkonferenz. Hier hören die Ebenen der Schüler*innenvertretung allerdings nicht auf.

Aufbau der SV bis zum Schüler*innenrat

Die einzelnen Schülersprecher*innen werden kurz nach ihrer Wahl zu einer Vollversammlung des jeweiligen Kreises oder der Stadt geladen. Insgesamt existieren 13 Kreis- und Stadtschüler*innenräte (KSR/SSR). Diese wählen einen Vorstand, welcher aus dem Vorsitz, eine*r Stellvertreter*in, Vorstandsmitglieder und Landesdelegierten besteht. Der Vorstand eines KSR bzw. SSR vertritt die Schüler*innen seiner Region nach außen, fördert den Austausch der einzelnen Schulen untereinander und hilft diesen auch bei auftretenden Problemen.

Die Landesdelegierten haben dabei eine besondere Rolle. Sie sind Mitglieder im LandesSchülerRat Sachsen und treffen sich 2 Mal jährlich, um unsere Positionen zu debattieren. Auf der ersten Sitzung dieser, wird wie zuvor ein Vorstand gewählt. Der Landesvorstand beschäftigt sich mit der Umsetzung von Projekten, der Interessenvertretung der sächsischen Schüler*innen und der Beratung des Kultusministeriums in allen Themen, die Schule oder Schüler*innen betreffen.

Habt ihr noch weitere Fragen zu uns oder der generellen Schüler*innenvertretung in Sachsen? Dann schaut doch einfach mal in unserem FAQ vorbei oder holt euch kostenlos das »sv kompakt« (Link zur Bestellseite), vielleicht findet ihr dort eure Frage wieder. Werdet ihr dort nicht fündig, könnt ihr uns auch gerne kontaktieren.

Ansprechpersonen

Habt ihr Fragen, ein Anliegen oder ihr benötigt unsere Hilfe? Dann meldet euch gerne bei den unten genannten Kontaktdaten. Wir freuen uns, euch helfen zu können!

Allgemeine Anfragenmail@lsr-sachsen.de
Presseanfragenpresse@lsr-sachsen.de

FAQ

Jeder Schule ist selbst überlassen, wie sie mit dem Handyverbot umgeht, jedoch muss man auch sehen, dass wir in einer Zeit der digitalen Revolution leben. Nicht nur Zuhause, sondern auch in den sächsischen Schulen hat sich viel digitalisiert. Warum dann nicht auch einfach dieses Verbot abschaffen? Schließlich wird heutzutage das Handy auch zu vielen schulischen Zwecken genutzt.
Um dieses Verbot aufzuheben solltet ihr dieses Thema erst einmal im Schülerrat ansprechen und klären, ob dies auch das Interesse der anderen Schüler*in ist. Falls dies der Fall ist, solltet ihr dieses Thema an die Schulleitung herantragen und bitten Thema in der Schulkonferenz anzusprechen, da diese über solche schulinternen Themen entscheidet.
Ein paar Argumente und weitere Informationen findet ihr unter: Infoblatt
Jede Person hat das Recht zu demonstrieren; also auch wir als Schüler*innen. Bei manchen Sachen ist es sogar wichtig, dass wir als Schüler*innen demonstrieren. Schließlich betrifft uns der Lehrkräftemangel, die eine Schulgesetzreform etc. direkt und deshalb sollten wir uns auch dafür einsetzen, dass sich da etwas ändert.
Natürlich gibt es Schwierigkeiten, wenn diese Demonstrationen in der Schulzeit stattfinden. Eine nützliche Zusammenfassung findet ihr auf dem Infoblatt.
In deiner Schule kannst du dich sicherlich immer engagieren. Da reicht meist, wenn du dich mal an den Schülerrat wendest. Falls du jedoch anstrebst auf Kreis- oder sogar auf Landesebene dich zu engagieren, ist es dir möglich dich als beratendes Mitglied zu bewerben. Dies kannst du in den Kreis- bzw. Stadtschülerräten und auch beim LandesSchülerRat. Am besten ist es, wenn du einfach mit denen in Kontakt trittst. Als beratende Person hast du zwar kein Stimmrecht, jedoch kannst du trotzdem aktiv mitarbeiten, deine Ideen einbringen und natürlich bei allen Themen mitreden.
Die Rechte und Pflichten der Schülervertretung sind sehr vielfältig. Unter anderem ist zum Beispiel die Teilnahme an Schülerratssitzungen und Versammlungen rechtlich festgeschrieben. Man hat also das Recht diese zu besuchen, auch wenn man in der Zeit der Sitzung eine Leistungserfassung hat. Jedoch gibt es auch noch andere Rechte, wie das Informations-, Anhörungs-, Vorschlags-, Vermittlungs- und Beschwerderecht. Diese Rechte beziehen sich vor allem auf die aktive Arbeit im Schülerrat.
Als Pflicht sollte die Schülervertretung die Wahrnehmung und Unterstützung schulischer Interessen der Schüler sehen. Außerdem sollte sie zwischen Klasse und Schülerrat vermitteln und die Klasse über wichtige Anliegen des Schülerrats informieren.
Weitere Informationen zu Rechte und Pflichten von Schülervertretungen findet ihr in im svkompakt (Bestellseite des Freistaats)