Heute, am 20.11.2022, wird an die Rechte aller Kinder erinnert. Die Rechte, welche auch für Deutschland und Sachsen gelten, werden in der UN-Kinderrechtskonvention formuliert. Diese gehen vom allgemeinen Wohl des Kindes bis hin zur Begabtenförderung und dem Recht auf Bildung, welches insbesondere in den Artikeln 28 und 29 definiert wird. Aus diesem Anlass erinnern wir an die Herausforderungen und Probleme, die nach wie vor im sächsischen Schulsystem herrschen.
Bildungsgerechtigkeit ist eine der zentralen Anforderung, welche die UN-Kinderrechtskonvention an das Schulsystem stellt. Beste Bildung soll unabhängig der Herkunft oder des sozialen Standes in Anspruch genommen werden können. Diesem Anspruch wird das Bildungssystem in Sachsen nur begrenzt gerecht. »In Sachsen ist der Schulerfolg nach wie vor stark vom Elternhaus abhängig, was vor allem während der Pandemie belegt wurde. Sachsen bildet hiermit in Deutschland keine Ausnahme. Es ist oft die soziale Herkunft, die den Bildungserfolg vorherbestimmt. Das gilt auch für die Inklusion von Schüler*innen mit Behinderungen, die auf ein barrierefreies Schulleben angewiesen sind«, erklärt Lilly, unsere Vorsitzende.
In der Schule geht es vermehrt um das Miteinander und die Umgangsformen untereinander. Kinder haben ein Recht darauf, dass Schule ein angenehmer Lebensraum ist. Leistungsdruck, mangelnde individuelle Förderung, aber auch mangelnde Toleranz und fehlende Offenheit für gesellschaftliche Veränderungen stehen dazu im Widerspruch – sind aber immer wieder an sächsischen Schulen zu beobachten.
»Das Miteinander in Schulen muss stärker in den Vordergrund rücken. Es geht um die allgemeine Geisteshaltung, die Achtung der psychischen Gesundheit, den Respekt vor Diversität, aber auch um Maßnahmen wie den Ausbau der Schulsozialarbeit«, so Lilly.
»Ein Bildungssystem, das an vielen Stellen auf veralteten Grundlagen basiert, ist weitläufig unzureichend. Der heutige Tag ist ein guter Anlass, darauf hinzuweisen: Das Schulsystem in Sachsen genügt den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention nicht. Die Verantwortung dafür, dass sich dies ändert, liegt nicht nur bei den Schulen vor Ort. Sie liegt genauso beim Kultusministerium, dass seine Aufgaben als Schulaufsicht und Schulgestalter ernst nehmen muss, statt die Verantwortung nach unten abzugeben. Bildung muss die höchste Priorität besitzen, verbindliche Vorgaben müssen durchgesetzt werden«, stellt Lilly klar.

