Seit dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshof, vom November letzten Jahres, das die momentane Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft als verfassungswidrig erklärt hat, schwebt die Neuregelung wie ein Damoklesschwert über der Staatsregierung. Nun gibt es einen Entwurf einer Übergangslösung, über den die Träger der freien Schulen derzeit beraten. Den Trägern sollen, bei Einigung auf dieses Angebot, im Verlaufe des Jahres und im kommenden Jahr insgesamt 35 Millionen Euro ausgezahlt werden.
Der LandesSchülerRat Sachsen begrüßt, das Ergebnis für eine Übergangslösung. Dennoch decken sich die veranschlagten Gelder keineswegs mit den Kosten der freien Schulen. Schulen in freier Trägerschaft sind Garanten für ein innovatives Bildungssystem. Mit alternativen Lern- und Lehrkonzepten bringen sie Schwung in die Entwicklung. Sie müssen weiter gestützt werden, als eine willkommene Ergänzung zu staatlichen Schulen. Deswegen ist es entscheidend, hier in Zukunft flächendeckend finanziell zu entlasten. Auch der LandesSchülerRat hat im Zuge der Landtagswahl nachdrücklich eine solche Übergangslösung gefordert. Dazu der Vorsitzende Patrick Tanzer:
„Man fördert mit freien Schulen keinen elitären Club, sondern Optionen für jedermann und Innovationsmotoren. Deswegen muss diese Entscheidung einen Grundstein bilden, für die weitere Neuregelung, auch wenn sie in Summe noch lange nicht ausreicht. Bestandteil dessen muss auch die Einbindung von Schülern freier Schulen in die gesetzliche Schülermitwirkung sein. Für eine gelungene demokratische Bildung braucht es den Zugang zu Mitwirkungsgremien.“