Wahlalter auf 16 Jahre absenken?! – Eine ewige Diskussion

Gerade im Jahr von Europawahl, Kommunal- und Landtagswahl in Sachsen, flammt die ewige Diskussion um eine Absenkung des Wahlalters erneut auf. Es dreht sich also mal wieder um uns Jugendliche und unsere politische Partizipation. Dabei stehen sich die immer gleichen Argumente gegenüber.

Das allererste Contra-Argument was von Kritikern einer solchen Regelung auf den Plan gerufen wird, behandelt die fehlende Reife von nicht volljährigen Jugendlichen zur Wahl. Dieser Logik folgend, müsste man also mit dem Glockenschlag zur Nacht des 18. Geburtstags auffahren aus seinem Schlaf und erfreut sein, dass man schlagartig die „magische Grenze“ des politischen Verständnisses überschritten hat und einem klar wird, was seine politische, demokratische Position ausmacht. Spaß beiseite – Sicherlich sind einige 16 Jährige noch nicht bereit zu wählen. Sie sind zu unreif und wissen nicht Bescheid. Aber in umgekehrter Richtung kann man auch nicht sagen, dass alle über 18 Jährigen und Erwachsenen immer bereit sind zu wählen und ausreichend informiert.

Wie oft hat ein Wähler wirklich das Wahlprogramm einer Partei, zumindest auszugsweise, gelesen. Sich dann Gedanken gemacht über das Für und Wider, dessen Grundlage nicht auf Diskussionen in den Medien zurückzuführen ist? – Genau, eher selten. Damit bilden alle Wähler eine potenzielle Unwucht, weil sie sich nicht informieren und aufgrund von öffentlichen, im Fernsehen ausgetragenen Debatten, wählen. Doch das würde heißen, es kommt gar nicht aufs Alter an, sondern alleine der Grad der politischen Bildung kann entscheidend sein. Doch der lässt sich schwerlich bemessen.

Damit kann eine mögliche Absenkung des Wahlalters nicht nur eine Einbahnstraße sein. Verbunden werden müsste es, mit einem ausgedehnten Konzept für die politische Bildung. Wenn Schüler vom Anfang einer Wahl, vielmehr mit den Inhalten konfrontiert würden, könnten sie auch den besser informierten Wähler bilden. Doch um dieses Potenzial der Jugend auszuschöpfen, braucht es mehr als ein Wahlrecht ab 16.

Tom Beyer, Bundesdelegation