Freie Schulen und deren Mitwirkung in der Schülervertretung

Durch den Aufruhr um die Vorsitzende des KSR Meißen, Marie-Luise Bielor, dem Verfassungsurteil vom 15.11.2013, zur Finanzierung von Freien Schulen und dem Bündnis: „Damit es bunt bleibt. Ja! Zu freien Schulen.“, sind Schulen in freier Trägerschaft in aller Munde. Uns als LandesSchülerRat interessiert neben dem Bestand der Freien Schulen, als Ergänzung zum staatlichen Schulsystem, vor allem die Schülermitwirkung. Doch warum sollte es uns staatliche Schüler interessieren, wenn Schüler aus Freien Schulen nicht mit in die gesetzliche Vertretung eingebunden werden?

Dabei ist es zunächst wichtig sich mit Schulen in freier Trägerschaft genauer zu beschäftigen. Freie Schulen sind Schulen, die sich im Gegensatz zu Schulen in öffentlicher Trägerschaft, in der Verantwortung eines freien (nichtstaatlichen) Schulträgers befinden. Dazu können gehören: kirchliche Organisationen, Sozialwerke, Vereine, Personengesellschaften oder Privatpersonen. Diese sind dann für das Lehrpersonal, wie für die konzeptionelle Gestaltung und Lehrpläne verantwortlich. Sie stehen dabei unter staatlicher Aufsicht und werden Bezuschusst. Allerdings nehmen sie nicht an der gesetzlichen Schülermitwirkung teil, weil wir in Sachsen zwei getrennte Schulgesetze haben, das eine für öffentliche Schulen, das andere für Freie Schulen. Die SMVO, Schülermitwirkungsverordnung, gilt dabei nur für öffentliche Schulen.

Diese Problematik wird deutlich wenn wir uns den Fall von der Vorstandsvorsitzenden des KSR Meißen betrachten. Marie-Luise Bielor wurde am 15.10.2013 zur Vorstandsvorsitzenden des KSR gewählt. Die Krux: Sie ist Schülerin an einer Freien Schule. Die SBA erkannte deshalb diesen gewählten Kreisschülerrat nicht an und hat Neuwahlen angesetzt.

„Was geht uns fremdes Elend an?“ – Könnte man sagen. Doch hier liegt der Hase im Pfeffer. Schließlich verpflichtet sich die Landesregierung zur Bildung eines Demokratieverständnisses, zur Schule des Lebens, zum Labor der Demokratie. Schülervertretung bildet dabei einen elementaren, direkten Anteil an diesem Prozess der Partizipation. Doch warum sollten dabei Freie Schulen ausgeschlossen sein? Es kann doch nicht im Interesse der Verantwortlichen liegen, hier Menschen auf der Strecke zu lassen.

Denn Schülern aus Schulen in freier Trägerschaft wird damit jede Option genommen, auf den höheren Ebenen der Schülermitwirkung mitzuarbeiten. Dabei haben sie genauso Interessen vor dem Gesetzgeber – geht es um die Lehrmittelfreiheit an Freien Schulen oder der finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung. Schließlich sollen diese Schulen keine Bildungsmöglichkeit für einen elitären Klub darstellen: Sie sollen jedem die Option geben auch ein anderes pädagogisches Konzept zu verfolgen. Deswegen sind Aktionsbündnisse wie „Damit es bunt bleibt. Ja! Zu freien Schulen.“ und deren Wunschzettelaktion vom 11.12.2013 nur zu unterstützen.

Also sollte es uns alle interessieren, wenn Schüler von Schulen in freier Trägerschaft nicht an der gesetzlichen Schülermitwirkung teilhaben können. Sie müssen genauso die Möglichkeit bekommen sich für ihre Interessen und Finanzierungen zu engagieren. Schließlich ist genau das das Prinzip von Demokratie. Es ist ungerecht zu behaupten, man unterstützt hier nur ein elitäres Grüppchen. Es gibt zum Beispiel auch Schüler, die durch die Schließung vieler Schulen im ländlichen Raum auf Freie Schulen angewiesen sind. Und genauso gibt es auch

Schüler, die einfach ein ganz anderes pädagogisches Konzept verfolgen wollen. Wir sollten hier Seite an Seite stehen: „Gleiches Recht für alle!“

– Tom Beyer, Bundesdelegation des LandesSchülerRates