»Sachsen macht sich auf den Weg«, so kündigte das sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) die anstehende Landtagsdebatte zum Thema Dyskalkulie bzw. Rechenschwäche an. Auch für uns ist die Forderung nach gerechten Nachteilsausgleichen für betroffene Schüler:innen bereits seit geraumer Zeit ein zentraler Bestandteil der bildungspolitischen Arbeit.
Bislang erhalten sächsische Schüler:innen mit Dyskalkulie keine Nachteilsausgleiche, was vergleichbare Bewertungen unmöglich macht. Dies soll nun, laut SMK, durch einen Beschluss des sächsischen Landtags endlich geändert werden, zunächst jedoch vorrangig in den Grundschulen. Wir begrüßen diese Entwicklung, mahnen jedoch an, diese Regelung schnellstmöglich auch auf weiterführende Schulen auszuweiten. »Schüler:innen mit Dyskalkulie müssen endlich die gleichen Chancen, wie ihre Mitschüler:innen erhalten. Das kann nur durch faire Nachteilsausgleiche in allen Schulformen gewährleistet werden«, fordert unsere Vorsitzende Lina Zeeh.
Dyskalkulie, also die allgemeine Rechenschwäche, zählt zu den am häufigsten auftretenden Lernschwächen in Deutschland, gilt jedoch im Vergleich zu Legasthenie oder Aufmerksamkeitsstörungen weiterhin nicht als Lernschwäche mit verbindlichen Nachteilsausgleichen. Wir fordern endlich klare und faire Verfahren für Schüler:innen mit Rechenschwäche, eine stärkere Sensibilisierung von Lehrkräften und, um das zu gewährleisten, Fortbildungsangebote, sowie Übungs- und Fördermaterialien. Andernfalls ist für die Betroffenen das Sichern und Erlangen von mathematischen Basiskompetenzen und damit Vergleichbarkeit kaum erreichbar. Dabei dürfen weder die Primarstufe, noch die weiterführenden Schulformen außer Acht gelassen werden.
»Lernschwächen dürfen für niemanden Nachteile bei Bewertungen und Prüfungen bedeuten. Der Freistaat muss endlich dafür sorgen, dass faire und vergleichbare Prüfungen mit Dyskalkulie wie mit jeder anderen Lernschwäche die Regel sind«, fasst Lina zusammen.

