Mit der heutigen Veröffentlichung des Forderungspapiers “Schulsozialarbeit an allen Schulen in Sachsen verwirklichen!” schließen sich verschiedene bildungspolitische Vereinigungen zusammen, die einen Ausbau von Schulsozialarbeit an den sächsischen Schulen fordern. Der Landeselterrnrat Sachsen, der Landesschülerrat Sachsen, die Vereinigung der Gymnasialdirektoren Sachsen e.V., die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Sachsen e.V. machen mit diesem Forderungspapier auf die Missstände beim Ausbau der Schulsozialarbeit aufmerksam.
Zur Zeit ist gesetzlich ausschließlich die Schulsozialarbeit an den Oberschulen festgeschrieben. Darüber hinaus stagniert der Ausbau von Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen seit Mitte 2019 bei 40%.
Nach der Ansicht der Unterzeichnenden muss bis 2030 die Schulsozialarbeit an allen Schulen mit einer soliden Grundfinanzierung des Schlüssels von einer Vollzeitstelle pro 300 Schüler*innen ausgebaut werden. »Die Schulsozialarbeit ist eine notwendige Anlaufstelle für die verschiedenen Probleme und Anliegen der Schüler*innen. Dabei übernehmen Schulsozialarbeiter*innen Aufgaben, die nicht von Lehrkräften übernommen werden können. Das Fehlen von Schulsozialarbeit an vielen sächsischen Schulen stellt einen erheblichen Mangel für die Schüler*innen im Schulalltag dar«, so unsere Vorsitzende Amy.
Des Weiteren muss die Schulsozialarbeit an allen allgemeinbildenden Schulen gesetzlich verpflichtend verankert werden.
Bei der Finanzierung müssen auch zusätzliche Mittel für die Schulsozialarbeit an Schulen mit besonderen Herausforderungen eingeplant werden. »Neben einer grundsätzlichen Ausstattung von Schulsozialarbeit müssen auch die individuellen Bedarfe der Schulen abgedeckt werden. Die Schulsozialarbeiter*innen spielen eine wichtige Rolle innerhalb der Schulgemeinschaften. Um eine effektive Arbeit zu ermöglichen, müssen die Kapazitäten bedarfsgerecht erweitert werden«, ergänzt Amy.
Außerdem müssen unplanmäßige Mehrkosten der Kommunen durch Landesmittel ausgeglichen werden, um dauerhafte Planungssicherheit für Schulsozialarbeit zu ermöglichen.