Wir, der LandesSchülerRat Sachsen, begrüßen die heutige Entscheidung des Kultusministeriums, einen nachträglichen Nachteilsausgleich für die Prüfungsnoten im Fach Mathematik umzusetzen. Wir haben bereits zu Beginn der Corona-Krise gefordert, derartige Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich deutlich schlechtere Prüfungsnoten ergeben als in den vergangenen Jahren. Diese Situation ist nun beim Fach Mathematik eingetreten. Zudem sehen Wir uns nun gegenüber dem SMK im Mai geäußerten Forderung nach einer Überprüfung der Abituraufgaben bestätigt.
Joanna, unsere Vorsitzende, sagte: „Wir begrüßen es ausdrücklich, die Noten des Matheabiturs anzuheben. Schülerinnen und Schüler des diesjährigen Abiturjahrganges werden dadurch entlastet und die nicht gehaltenen Unterrichtsstunden für die Prüfungsvorbereitung während der Corona-Krise wieder kompensiert. Dieser Nachteilsausgleich ist nötig und angemessen. In diesem Jahr kamen die Auswirkungen der Corona-Krise und die neue Art der Aufgabenstellungen zusammen. Das hätte zwar nicht zwingend dazu führen müssen, dass Schülerinnen und Schüler schlechter abschneiden als in den vergangenen Jahren, die Ergebnisse sind jedoch eindeutig und erfordern die angekündigten Korrekturen durch das SMK.“
Es ist jedoch nicht nachzuvollziehen, weshalb diese Korrektur der Prüfungsnoten nicht für die diesjährigen Absolventen der Beruflichen Gymnasien möglich sein soll. Eine Überprüfung der Aufgabenstellungen und ein Vergleich der Ergebnisse mit den Vorjahren erscheint im Sinne der Gerechtigkeit für die Schülerinnen und Schüler dieser Schulart ebenfalls nötig.