Lösen Verwaltungsvorschriften zum Gendern die Probleme des Bildungssystems?

Gestern erhielten die sächsischen Lehrkräfte über das Schulportal die ›Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Rechtschreibung im Geschäftsbereich‹ (VwV).

Die öffentliche Debatte dazu fand bereits mit der Veröffentlichung der Unterzeichnung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) am 1. August 2025 statt. Wir kritisierten bereits in der Vergangenheit die Äußerungen und Erlasse des SMK und des vorherigen Staatsministers Piwarz zu dieser Thematik. Der neue Staatsminister Clemens folgt mit dieser VwV dem bisherigen Standpunkt des SMK.

Wir kritisieren dieses Vorgehen und den Standpunkt des neuen Staatsministers diesbezüglich. Es sollte der Grundsatz gelten, dass die Verwendung von Sprache nicht politisch festgelegt werden sollte.

»Schüler*innen sollen eigenständig entscheiden, wie und ob sie in ihrer Sprache auf die Pluralität unserer Gesellschaft eingehen. Das bedeutet zwangsläufig auch, dass Gendern in der Schule möglich sein sollte. Vor allem durch die zwangsläufige Wertung als Fehler zwingen das SMK und der neue Staatsminister die Schüler*innen zur Entscheidung zwischen ihren Noten und ihrer Überzeugung. Für uns Schüler*innen ist das keine abstrakte Frage, sondern an dieser hängen unmittelbar auch unsere Schulabschlüsse und späteren Berufschancen«, so unsere Vorsitzende Amy.

Für uns und die sächsischen Schüler*innen hat diese VwV in der Praxis realistische Folgen:

»Bereits durch die vergangenen Erlasse des SMK zeigte sich, dass Schüler*innen, die Gendersprache verwenden möchten, dies auch machen. Dies führt dazu, dass beispielsweise in den Mitschriften gegendert wird, aber in Klassenarbeiten, Klausuren und Abschlussprüfungen zwangsläufig Paarformen oder das generische Maskulinum verwendet wird. Dies zeigt einfach auf, dass Erlasse oder Verwaltungsvorschriften nicht das ermöglichen, was sich der Staatsminister erhofft. Weder lassen sich die Schüler*innen davon beeinflussen, noch sind diese sinnvoll«, führt Amy an.

In der VwV wird u. a. die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Bildungsauftrages mit der Einhaltung des amtlichen Regelwerkes der deutschen Rechtschreibung begründet. Um diesen verfassungsrechtlichen Bildungsauftrag jedoch angemessen umsetzen zu können, braucht es, aus unserer Perspektive, einen Fokus auf andere Probleme im sächsischen Bildungssystem.

»Wir Schüler*innen sind täglich mit den Herausforderungen dieses Bildungssystems konfrontiert. Fehlende Lehrkräfte, die schlechte mentale Gesundheit der Schüler*innen, bröckelnde Schulgebäude, veraltete Ausstattung oder fehlende Bildungsgerechtigkeit, um nur einiges zu nennen. Wir erwarten vom SMK, dass man sich der Probleme annimmt, die Schüler*innen und Lehrkräfte tagtäglich erleben. Wir brauchen in der Öffentlichkeit verstärkte Debatten über die wirklichen Probleme unseres Bildungssystems«, fordert Amy abschließend.