Bildungs- und Chancengerechtigkeit

Anlässlich der anstehenden Landtagswahl am 1. September haben wir ein Forderungspapier veröffentlicht, in dem wir dem neuen Sächsischen Landtag und der neuen Staatsregierung bildungspolitische Forderungen für die nächsten 5 Jahre stellen. Ein höherer Fokus auf die Bildungs- und Chancengerechtigkeit ist ein Teil dieses Forderungspapiers.

»Es gibt drei große Handlungsfelder, die für mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit angegangen werden müssen. Das ist die Inklusion, die Umsetzung von Nachteilsausgleichen und die Schaffung einer echten Lernmittelfreiheit«, erklärt unsere Vorsitzende Amy. 

Um allen Schüler*innen die gleichen Bildungschancen einzuräumen, müssen Schulen als ein gemeinsamer Lernort inklusiv gestaltet werden.

Die sächsischen Schulen sind nicht barrierefrei. Sowohl baulich als auch bei der Gestaltung des Unterrichts und der Prüfungen sind die Schulen nicht inklusiv. Sinnvoll wäre hierbei die Unterstützung der Lehrkräfte durch barrierearme Unterrichtsmaterialien, weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote und die Schaffung einer zusätzlichen Lehrkräftestelle für jede Klasse mit inklusiv zu schulenden Schüler*innen. Außerdem müssen auch die entsprechenden barrierefreien Hilfsmittel bereitgestellt werden.

»Unser Bildungssystem muss allen Schüler*innen die Möglichkeit geben, den gewünschten Schulabschluss zu erhalten. Dabei müssen auch die Übergänge in den Regelschulbetrieb flüssiger gestaltet werden«, fordert Amy.

Für vergleichbare und faire Bewertungen und Prüfungssituationen sind Nachteilsausgleiche notwendig. Die bisherigen Regelungen für Nachteilsausgleiche sind mangelhaft. Die Anerkennung jeglicher Lernschwächen muss vereinfacht werden und die Lehrkräfte müssen für die Erkennung von Lernschwächen sensibilisiert werden.

»Neben Legasthenie muss auch Dyskalkulie als Lernschwäche anerkannt werden und dadurch müssen auch entsprechende Nachteilsausgleiche ermöglicht werden. Zusätzlich dürfen die Folgen der Corona-Pandemie im Bereich der Bildung nicht vernachlässigt werden. Solang hier negative Folgen erkennbar sind, müssen in den Abschlussprüfungen Nachteilsausgleiche ermöglicht werden«, so Amy.

Grundsätzlich müssen für pandemiebedingte Nachteilsausgleiche regelmäßige Statusumfragen durchgeführt werden, welche die Beeinträchtigungen des Lernstandes der Schüler*innen durch die Folgen der Pandemie feststellen sollen.

Um Bildung auch von der privaten finanziellen Situation unabhängig zu machen, braucht es eine weitreichendere Lernmittelfreiheit, die über die Bereitstellung von Lehrbüchern hinaus geht.

»Die Lernmittelfreiheit muss bei allen Lektüren, Verbrauchsmitteln und eintägigen Bildungsfahrten gelten. Hierbei muss der Freistaat Sachsen die Schulträger finanziell unterstützen. Zusätzlich braucht es für Familien mit einem schwächeren finanziellen Hintergrund Förderprogramme für mehrtägige und preisintensive schulische Veranstaltungen, die unbürokratisch erhältlich sind«, erklärt Amy.