Am 22. Juni 2019 findet in Leipzig die bereits vielfach erwähnte „Klimakonferenz sächsischer Schülerinnen und Schüler“ statt. Die Veranstalter sind die Sächsische Staatsregierung und der LandesSchülerRat Sachsen (nachfolgend: LSR Sachsen). Seit Bekanntgabe des Datums wurden einige Fragen geäußert, ob und inwiefern sich der LSR eigentlich an der Veranstaltung beteiligen sollte. Der Tenor: Seit wann macht die Schülervertretung Klimapolitik? Sind die Schülerräte in Sachsen, in diesem Fall der LSR Sachsen, nicht ausschließlich für Bildungspolitik zuständig? Am 18. Juni 2019 erreichte den LSR nun ein Schreiben des Dresdner Verwaltungsgerichtes. Dort liegt seit Montag ein Antrag1 vor, der dem LSR im Eilverfahren die Beteiligung an der Konferenz untersagen will.
Der LSR möchte sich dazu gern folgendermaßen äußern: Wir können die Fragen oder Bedenken einiger Personen, darunter auch der manche Schülerin/mancher Schüler nachvollziehen. Macht der LSR jetzt Klimapolitik? – Nein, das tut er nicht. Daran werden wir auch nichts ändern. Wir haben eine vom Gesetzgeber festgelegte Aufgabe, die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Bildungspolitik zu vertreten. Daran halten wir uns. Dennoch besteht kein Widerspruch zur Beteiligung an der Klimakonferenz.
Die Veranstaltung ist eine Plattform für Schülerinnen und Schüler, sie können dort zu klima- und umweltpolitischen Themen diskutieren, Ideen entwickeln und kritisch bei Verantwortlichen aus der Politik nachfragen. Diese Konferenz wird begleitet von Wissenschaftlern, die sich teilweise selbst mit Kritik an der aktuellen Politik zu Wort gemeldet haben. In Zeiten von Fridays for Future ist das Thema Klimaschutz vielen Schülern ein Begriff. Wir halten es für außerordentlich wichtig zu betonen, dass der LSR auf der Veranstaltung nicht politisch tätig ist. Der LSR entwickelt dort keine umwelt- bzw. klimapolitischen Positionen. Der LSR beteiligt sich nicht an den Debatten und ist auch nicht Adressat der Ergebnisse.
Anders ausgedrückt: Der LSR bietet die Veranstaltung lediglich an. Die politischen Debatten führen ausschließlich die Teilnehmer. Wir machen keine Klimapolitik, weder vor, noch während, noch nach der Konferenz. Stattdessen geben wir interessierten Schülern die Möglichkeit, sich mit einem hochaktuellen Thema auseinanderzusetzen – anders, als sie in der Schule die Möglichkeit dazu hätten. Die Teilnahme ist freiwillig. Niemand wird gezwungen, sich mit den genannten Themen zu befassen. Wer dies trotzdem tun will, hat am 22.06.2019 die Gelegenheit dazu.
Landesschülersprecher Noah WEHN meint: „Der Landesschülerrat Sachsen agiert auf der Konferenz als ein Plattformgeber, nicht als ein politischer Akteur. Wir wären eine schlechte Schülervertretung, wenn wir uns nicht mit den Themen, die die Schüler bewegen, auseinandersetzen. Wenn Tausende sachsenweit auf die Straße gehen, um für eine bessere Klimapolitik demonstrieren und wir diese Bewegung einfach ignorieren würden, würden wir an unserem Mandat vorbeiarbeiten. Wir laden alle sächsischen Schülerinnen und Schüler herzlich ein, zur Konferenz zu kommen. Gerade jetzt ist es wichtig, ein handfestes Zeichen zu setzen. Ich persönlich würde mich freuen, mit der Antragstellerin und ihrer Familie auf der Klimakonferenz ins Gespräch zu kommen. Deshalb lade ich Sie herzlichst dazu ein.
Landesschülersprecher Noah WEHN zieht folgendes Fazit: „Der Vorwurf, der LSR würde hier seine Aufgaben falsch verstehen, ist aus unserer Sicht unzutreffend. Wer unsere Arbeit schon länger verfolgt, weiß: Wir haben stets Themen bearbeitet, die etwas mit Bildung zu tun hatten. Und zwar nur, weil die Schülerinnen und Schüler uns diese Themen aufgetragen haben, wie auch in diesem Fall. An dieser Arbeitsweise wird sich nichts ändern.“
Hinweise
Konkret zum Antrag beim Verwaltungsgericht Dresden gegen uns möchten wir hinzufügen: Jeder hat das Recht, ein Gericht anzurufen, wenn er einen Grund dazu sieht. Dennoch halten wir es für unhöflich und teilweise fragwürdig, erst eine Woche vor der Konferenz (welche im April zum ersten Mal von uns angekündigt wurde) einen Antrag im Eilverfahren zu stellen, jedoch zuvor nie an uns heranzutreten um auf „außergerichtlichem“ Wege mit uns zu sprechen bzw. Kritik vorzubringen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Vorsitzenden des LandesSchülerRat Sachsen, Noah Wehn, jederzeit zur Verfügung.
1 : Formal korrekt: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO. Aufgrund der besseren Lesbarkeit schreiben wir nur „Antrag“.