urteil

LandesSchülerRat darf sich weiterhin an Klimakonferenz beteiligen

Am 17.06.2019 klagte eine Schülerin beim Verwaltungsgericht Dresden gegen unsere Beteiligung an der Klimakonferenz, die wir derzeit mit der Sächsischen Staatsregierung organisieren. Die Schülerin sah unser politisches Mandat überschritten, da wir mit der Konferenz Klimapolitik machen würden. In unserer Stellungnahme plädierten wir für Ablehnung des Antrages, da wir im Kontext der Konferenz nicht als politische Akteure auftreten würden, sondern nur die Plattformgeber und Mitveranstalter seien. Unsere Pressemitteilung mit dem ausführlichen Statement vom gestrigen Tage finden Sie hier: https://lsr-sachsen.de/2019/06/statement-zum-eilantrag-hinsichtlich-unserer-rolle-auf-der-klimakonferenz/.

Das Gericht entschied heute Nachmittag, den Antrag abzulehnen. Der LandesSchülerRat Sachsen darf sich damit wie geplant weiterhin an der Klimakonferenz beteiligen. Das Gericht begründete dies (u.a.) wie folgt:
Die Richter stellten erneut klar, dass der LSR kein allgemeinpolitisches Mandat besitzt, sondern lediglich ein Mandat für Schul- und Bildungspolitik. Allerdings hat der LSR das Recht, Veranstaltungen für die Schülerschaft anzubieten, die sich thematisch nicht ausschließlich auf Schul- und Bildungspolitisches beschränken müssen. Voraussetzung dafür sei allerding, dass der LSR die Veranstaltung nicht als Podium nutzt, um allgemeinpolitisch tätig zu werden – weder im Vorfeld der Veranstaltung, noch auf dieser, noch danach. Er dürfe nur als Veranstalter auftreten. Diese Voraussetzung sei, so entschieden die Richter für die Klimakonferenz erfüllt. Der LSR habe gezeigt, dass er nur als Veranstalter auftreten und sich zu den politischen Themen der Konferenz neutral verhalten möchte. Ebenso bestehe mit Blick auf das Programm der Konferenz und die Äußerungen des LSR kein Grund anzunehmen, dass sich dies zukünftig ändern werde. Ferner lehnten die Richter andere Punkte das Antrages ab, darunter auch die Frage inwieweit die Bedingungen für einstweiligen Rechtsschutz hinreichend erfüllt seien.

Landesschülersprecher Noah WEHN: „Ich bin sehr erleichtert über das Urteil. Wir haben unseren Job also doch richtig gemacht. Als Schülervertretung ist es unsere Aufgabe, unsere Arbeit für die Schülerinnen und Schülern zu leisten. Die Demonstrationen, die derzeit von Schülern ausgehend stattfinden, zeigen, dass es großen Gesprächsbedarf bei dem Thema Klimaschutz gibt. In Folge dessen haben wir eine ursprünglich von der Staatsregierung initiierte Veranstaltung mitorganisieren, um Schülerinnen und Schüler einen Raum für Diskussionen zur Klima- und Umweltpolitik zu bieten. Das wir selbst zu diesen Themen keine Stellung beziehen, daran haben wir keinen Zweifel gelassen und werden es auch in Zukunft nicht ändern.“

WEHN weiter: „Umso mehr freue ich mich jetzt auf den kommenden Samstag. Denn da werden wir das machen, was viele sich wünschen: Platz schaffen, damit Schülerinnen und Schüler über politische Themen diskutieren und der Staatsregierung konkrete Lösungsvorschläge überreichen können. Auch das zählt für mich unter Schülermitwirkung. Alle sächsischen Schülerinnen und Schüler lade ich erneut recht herzlich ein, am 22. Juni nach Leipzig zu kommen.“