Der LandesSchülerRat begrüßt die jüngsten Entwicklungen in der sächsischen Schulgesetznovellierung. Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD haben am Donnerstag ihren neuen Schulgesetzentwurf vorgestellt.
Der Vorsitzende des LandesSchülerRat Friedrich RODERFELD: „Für uns ist die nun zeitnahe Einigung ein Zeichen, dass der parlamentarische Weg weiterhin der Richtige ist. Der LandesSchülerRat hat durch aktive Teilnahme am Gesetzgebungsverfahren zahlreiche Wünsche und Vorschläge im Sinne der sächsischen Schülerinnen und Schüler einbringen können. Die langen Verhandlungen über das Gesetz haben sich gelohnt.“
Der neue Gesetzestext stärkt die innerschulische Demokratie deutlicher als je zuvor. Die hervorgehobene Stellung der Schulkonferenz und der Mitwirkungsgremien wird ein harmonisches Miteinander fördern. Die Möglichkeiten für Schüler und Eltern, Schule zu gestalten, haben sich hervorragend erweitert. Mit der Etablierung von Schulsozialarbeitern an jeder Oberschule im Land kommt man einer wichtigen Forderung des LandesSchülerRates nach und wertet die Schulform als Basis des Bildungssystems weiter auf. Dem Schulgesetz vorangestellt ist nun auch ein erweiterter, moderner Bildungsauftrag der Schule. Die Änderung an diesen die Grundziele festlegenden Textpassagen, was konkret den Fokus auf politische Bildung betrifft, hat wichtige Symbolkraft.
Der LandesSchülerRat sieht die zu geringe Vorbereitung auf die digitale Revolution allerdings nach wie vor kritisch. Ein sich veränderndes Lebensumfeld der sächsischen Schülerschaft muss auch in der Schule Beachtung finden. Medienbildung und digitale Medien könnten deutlich nachhaltiger in das neue Gesetz eingebunden werden, besonders, weil das neue Schulgesetz vermutlich ein Gesetz für das nächste Jahrzehnt sein wird. Hierzu wird der LandesSchülerRat erneut nachdrückliche und konkrete Vorschläge äußern.