Für mich war es eigentlich immer selbstverständlich, dass Schüler beziehungsweise ihre Eltern wählen dürfen, ob sie in Ethik oder Religion unterrichtet werden. Umso mehr erstaunte es mich, als in den vergangenen Tagen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig durch die Medien ging. Entschieden wurde, dass Schüler ohne feste Religion keinen Anspruch haben, bereits in der Grundschule Ethikunterricht zu erhalten.
Die Klage war von einer Mutter aus Baden-Württemberg ausgegangen, die einen alternativen Unterricht zum Fach Religion für ihr Kind gefordert hatte. Das Urteil ist rechtlich nachvollziehbar. Denn tatsächlich ist nur der Religionsunterricht im Grundgesetz festgeschrieben. Es ist lediglich Teil der Religionsfreiheit, dass die Schüler oder ihre Eltern entscheiden dürfen, ob sie daran teilnehmen oder nicht. Doch diese Freiheit bedeutet für mich auch, immer eine Alternative anzubieten. Schließlich ist Schule nicht dazu da uns Schülern vorzuschreiben, an wen oder was wir zu glauben haben, sondern sollte ein Ort sein, wo man zum Nachdenken und zum Austausch über Werte in unserer Gesellschaft und wichtige Fragen des Lebens angeregt wird. Dabei ist natürlich in Frage zu stellen ob der Religionsunterricht in seiner Gänze nur zum bedingungslosen Glauben auffordert. Denn viele unserer heutigen Überzeugungen ergeben sich aus einem christlichen Menschenbild. Damit kann auch der Religionsunterricht die Sparte für ethische Bildung ausfüllen. Doch am Ende ist es eine Gewissens-Frage und doch keine Glaubensfrage.
Wenn ich nun mal grundsätzlich davon ausgehe, dass der Lehrer in der Reliklasse zu dem einen Glauben aufruft, dann brauch ich eine Option.
Demnach sollte die Debatte also vielmehr die Frage danach aufwerfen, ob nicht ein gemeinsamer Unterricht geeigneter ist, die Zusammenhänge aus einer weltlichen Perspektive mit christlichem Kontext darzulegen. Damit könnten gerade Grundschulkinder an die Thematik herangeführt werden.
Kristina Haarbeck, Beraterin des Landesvorstandes