Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshof zur Neuregelung der Finanzierung sächsicher Schulen in freier Trägerschaft.

Quelle: http://markenpost.de

Der LandesSchülerRat Sachsen begrüßt die Entscheidung des sächsischen
Verfassungsgerichtshof zur Neuregelung der Finanzierung sächsicher
Schulen in freier Trägerschaft.

Der Vorsitzende Patrick Tanzer sagte dazu: „Wir glauben, dass freie
Schulen eine willkommene Ergänzung zu der staatlichen Schullandschaft
darstellen. Sie bereichert mit neuen Lehr- und Lernkompetenzen und ist
ein wichtiger Antrieb für die Weiterentwicklung der Schulen.“
Dieses ist den freien Schulen nur mit ausreichenden Finanzierung des
Staates möglich. Deshalb ist es sinnvoll und nötig die finanzielle
Unterstützung an das Niveau von staatlichen Schulen anzupassen. Außerdem
sollte die Schulgeldübernahme des Freistaates neu geregelt werden.
„Schüler aus finanziell schwächeren Familien sollten ebenso die
Möglichkeit der freien Schulwahl haben wie Andere“, Das Grundrecht auf
freie Schulwahl aller Schüler muss gewahrt werden, so Tanzer weiter

Der LandesSchülerRat Sachsen fordert außerdem, dass es „künftig auch
Schülern von freien Schulen möglich ist, an Schülervertretungsorganen
mitzuarbeiten. Wir hoffen, dass auch dieser Punkt bei den Überlegungen
eine Rolle spielen wird.“, so Tanzer. Der LandesSchülerRat setzt sich
bereits seit Jahren für eine neue Regelung der Schülermitwirkung für
freie Schulen ein. Es wird Zeit für die Umsetzung.