Stellungnahme zur Umstrukturierung des Schülerverkehrs
Die sächsische Staatsregierung plant die Neuordnung der Finanzierung des Schülerverkehrs rückwirkend zum 01. Januar 2011 und will dabei das alte Konzept, welches auf einem dynamischen Schlüssel und einem Flächenfaktor (für den ländlichen Raum) beruht durch ein neues Gesetz ersetzen. Dieses berücksichtigt nach der Auffassung des LandesSchülerRates Sachsen (LSR Sachsen) die Veränderungen durch den demographischen Wandel sowie Schulschließungen nicht. In der Folge werden die Fahrtwege für Schüler fast unzumutbar lang und die Aufwendungen für die Schülerbeförderung steigen.
Zwar gibt es durch den neuen Vorschlag auch „Gewinnerkreise“, dies beruht aber vor allem auf der Tatsache, dass im Doppelhaushalt eine Million Euro mehr für die Schülerbeförderung eingeplant wird. Mit dem neuen Haushalt soll dieser Mittelzuwachs jedoch wieder gestrichen werden. Wir hoffen, dass sich auch die jetzigen „Gewinnerkreise“ den Protesten gegen diesen Gesetzentwurf anschließen.
Besonders der nicht begründete Berechnungsunterschied zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen ist nicht hinnehmbar. Für einen Schüler im ländlichen Raum gibt es 54 Euro, für einen Schüler in den kreisfreien Städten jedoch 20 Euro mehr. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar und dürfte, berechtigterweise, bei vielen Eltern Unmut hervorrufen.
Daniel Franke, der Vorsitzende des LSR Sachsen, warf dem zuständigen Staatsminister Morlok (FDP) vor, die ohnehin bestehenden Unterschiede zwischen Stadt und Land noch fester zu zementieren. „Durch den vorgelegten Gesetzentwurf wird den Veränderungen der demographischen Entwicklung nicht Rechnung getragen!“
Durch die zusätzliche Reduzierung der Mittel, wird das Mobilitätsproblem im ländlichen Raum sogar noch verschärft, wodurch weitere Linienkürzungen nicht mehr vermeidbar wären. Ohne Inflationsanpassung wird die Unterfinanzierung in den nächsten Jahren sogar noch zunehmen.
Der LSR Sachsen fordert deshalb die sächsische Staatsregierung auf, den Gesetzentwurf grundsätzlich zu überarbeiten und der berechtigten Kritik in den Ausschüssen Rechnung zu tragen.