Der Sächsische Landtag hat heute das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen“ beschlossen. Damit steht ein jahrelanger Entwicklungsprozess vor dem Abschluss, an welchem der LandesSchülerRat Sachsen von Beginn an aktiv beteiligt war.
Der LandesSchülerRat Sachsen begrüßt den Willen zur Veränderung, den der Gesetzestext ohne Zweifel aufzeigt. Mit einem moderneren Bildungsauftrag und dem Fokus auf den einzelnen Schüler in seiner Persönlichkeit ist dieser fortschrittlich. Ebenso ist es gelungen, die Stärkung der schulischen Eigenverantwortung umzusetzen, so kommt das Gesetz auch der Forderung des LandesSchülerRates nach einem Schulkonto für die einzelne Schule nach.
Besondere Vertiefung hat die Schulsozialarbeit gefunden, für welche der Freistaat nun solide Mengen an Finanzmitteln bereitstellt – besonders für Oberschulen, die sogar flächendeckend mit Schulsozialarbeitern versorgt werden sollen, ein Schritt nach vorn. Final ist es nun auch gelungen, die Vorgaben zur Inklusion, denen Sachsen gemäß UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet ist, in belastbare Rechtsnormen zu gießen.
Der Vorsitzende des LandesSchülerRat Friedrich RODERFELD ist zufrieden: „Der Beteiligungsprozess für die Prägung des Entwurfes war ein lobenswerter Schritt. Dennoch wurde das Potenzial nicht vollkommen ausgeschöpft, was einigen Unmut hervorrief. Umso erfolgreicher war die Gestaltung des Schulgesetzes im Sächsischen Landtag. Der LandesSchülerRat hat in diesem Punkt sehr gut mit den Fraktionen zusammengearbeitet, ein solides und zukunftsfähiges Gesetzeswerk ist entstanden. Das neue Schulgesetz trägt somit deutlich die Handschrift der Schülerinnen und Schüler.“
Lediglich eine konkrete Forderung des LandesSchülerRates fand den Weg nicht ins Gesetz: Der nachdrückliche Wille zur Digitalisierung.
RODERFELD dazu: „Ich bin dennoch zuversichtlich, dass das sächsische Bildungssystem den Digitalwandel angemessen berücksichtigen wird. Das Kultusministerium hat erkannt, wie wichtig dieses Thema ist und arbeitet zum Beispiel in der eigenen Arbeitsgruppe intensiv daran.“
Insgesamt zieht der LandesSchülerRat eine positive Bilanz. RODERFELD: „Das Gesetz ist ein Gemeinschaftswerk, in im Laufe des Verfahrens zu Recht viele Interessen eingearbeitet wurden. Es schafft eine solide Basis, damit sächsische Bildung auch in Zukunft richtungsweisend ist. Nun gilt es, bei Ausgestaltung der Verordnungen und der Lehrpläne ebenso den Schülerwillen einzubringen.“