Der LandesSchülerRat Sachsen fordert im Zuge der Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes eine bessere Verankerung der Inklusion an sächsischen Schulen. Der aktuelle Schulgesetzentwurf wird dem Anspruch, den ein modernes Bundesland an ein offenes Schulsystem haben sollte, nicht gerecht und steht zudem im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention.
Besonders muss die Diagnostik zum Förderbedarf eines Schülers unabhängig geregelt werden. Der LandesSchülerRat Sachsen kritisiert dabei ausdrücklich §4c im Schulgesetzentwurf, in dem es heißt, dass Inklusion stattfinden könne, wenn die Schule die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt, soweit die angemessene Förderung andere Schüler nicht erheblich beeinträchtigt ist, und dass letztendlich der Schulleiter über die Aufnahme eines Kindes mit sonderpädagogischen Förderbedarf entscheide. Diese Entscheidung darf jedoch nach Ansicht des LandesSchülerRates nicht in der Kompetenz der Schulleitung liegen, sondern in der Hand von unabhängigen fachkundigen Personen.
Ebenfalls fordert der LandesSchülerRat Sachsen ein lernzieldifferenziertes Angebot an allen sächsischen Schulen. Mehrere erwerbbare Abschlüsse an einer Schule würden das inklusive Feld an den Einrichtungen weiter öffnen. Dringend erforderlich ist auch ein fester Bestandteil von Schulsozialarbeitern an den Schulen. Diese bieten Schülern persönliche und professionelle Hilfe in Krisensituationen, unterstützen aber auch individuell bei schulischen Problemlagen. Der LandesSchülerRat Sachsen sieht daher eine flächendeckende Versorgung mit Schulsozialarbeitern bis 2020 als dringend notwendig an.
Auch den Erhalt der Förderschulen hält der LandesSchülerRat Sachsen für essentiell. Sie erlauben eine besonders individuelle und Beschulung von Schülern mit erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf. Dabei müssen Kooperationen von Förderschulen und anderen Schulen ausgebaut werden, besonders im Hinblick auf gemeinsamen Unterricht und außerschulische Projekte.
Der Vorsitzende des LSR, Friedrich Roderfeld, dazu: „Der Gesetzesentwurf wird der UN-Behindertenkonferenz aus Sicht der sächsischen Landesschülervertretung nicht gerecht. Die Staatsregierung ging dieses Thema von Anfang an zu zögerlich an. Sollte das Schulgesetz in dieser Fassung in Kraft treten, wäre vielen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogisch Förderbedarf nur wenig geholfen. Jetzt braucht es echte Maßnahmen durch die Abgeordneten des Sächsischen Landtags, die dieses Thema tatsächlich und mit Nachdruck angehen und im Schulgesetz verankern. Nur durch eine konsequente und realistische Vorgehensweise kann Inklusion im sächsischen Schulsystem verankert werden. Für die Schülerinnen und Schülern denen Teilhabe an einer Regelschule bisher verwehrt blieb, schafft man damit endlich Gerechtigkeit.“