Anlässlich der anstehenden Übergabe der Petition zu Dyskalkulie an den Sächsischen Landtag nächste Woche unterstützen wir diese und bekräftigen die Forderung zu Nachteilsausgleichen für Schüler*innen mit Dyskalkulie.
Legasthenie ist als Lernschwäche verbunden mit Nachteilsausgleichen bereits anerkannt und zur gewohnten Praxis geworden. Schüler*innen mit Dyskalkulie stehen jedoch immer wieder vor Herausforderungen und erhalten dafür keine Nachteilsausgleiche.
»Das Ziel von Prüfungen müssen vergleichbare und faire Ergebnisse sein. Schüler*innen mit Lernschwächen wie Dyskalkulie sind dabei benachteiligt. Um diese Ungerechtigkeit auszugleichen, braucht es Nachteilsausgleiche, die mit denen für Legasthenie vergleichbar sind«, fordert unsere Vorsitzende Amy.
Neben der Anerkennung von Dyskalkulie als Lernschwäche inklusive von Nachteilsausgleichen, braucht es auch Lehrkräfte, die für Lernschwächen von Schüler*innen sensibilisiert sind und diese bei Schüler*innen erkennen können. Dafür müssen Lehrkräfte weitergebildet werden.
»Die Diskussion um die Anerkennung von Dyskalkulie hält bereits seit Längerem an. Wir hoffen, dass durch die Übergabe der Petition an den Sächsischen Landtag die Thematik in der Politik mehr gehört wird. Dabei steht für uns fest, dass es faire und vergleichbare Prüfungsleistungen nur Nachteilsausgleichen für Lernschwächen geben kann«, schließt Amy.