Ohne Digitalpakt 2.0 geht’s nicht!

Die Debatte um den Digitalpakt 2.0 zwischen den Bundesländern und dem Bund hält seit Monaten an, ohne dass bisher nennenswerte Ergebnisse erzielt wurden. Die Verhandlungen wirken festgefahren, wobei die Verhandlungspartner*innen einen höheren Fokus auf die Notwendigkeit der Digitalisierung der Schulen legen sollten. Wir schließen uns den Forderungen der Bundesschülerkonferenz aus der letzten Woche an und fordert ein schnelles Verhandlungsergebnis zwischen den Bundesländern und dem Bund zum Digitalpakt 2.0.

»Sachsen war bei der Abrufung der Mittel des ersten Digitalpakts bundesweit Spitzenreiter. Trotzdem sehen wir, dass damit noch keine voll umfassende Digitalisierung an sächsischen Schulen geschaffen wurde. Es braucht eine weitere Digitalisierung, denn damit verbundene Kompetenzen, wie die Medienbildung, sind essenzielle Voraussetzungen für eine gelungene, zeitgemäße Bildung in den Schulen«, so unsere Vorsitzende Amy.

Vom ersten Digitalpakt wurde in Sachsen vor allem die digitale Infrastruktur, neben interaktiven Tafeln und digitalen Endgeräten, finanziert. Trotzdem sind die sächsischen Schulen auf keinem einheitlichen digitalen Niveau. Während an manchen Schulen interaktive Tafeln und Endgeräte für Schüler*innen und Lehrkräfte zur gängigen Ausstattung gehören, sind an anderen Schulen nur Overheadprojektoren zu finden. An vielen Schulen wird versucht, die Lücken mit einem ‘Bring your own device’-Konzept zu schließen und so den Schüler*innen die Möglichkeit zur digitalen Mitarbeit im Unterricht zu geben.

»Selbst wenn Schulen über die digitale Infrastruktur verfügen, bedeutet das nicht, dass damit die Digitalisierung abgeschlossen ist. Zum einen müssen die Lehrkräfte entsprechend geschult werden, aber auch die vorhandene Technik gewartet und instand gesetzt werden«, erklärt Amy.

Der Digitalpakt 2.0 muss die Lücken der Digitalisierung an den Schulen schließen. Durch die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel müssen die Schulträger bei der Anschaffung und Wartung digitaler Endgeräte unterstützt werden. Der Digitalpakt 2.0 muss als gemeinsames Programm der Bundesländer mit dem Bund die notwendige Digitalisierung der Schulen in einem Maß ermöglichen, wie es für eine zeitgemäße Bildung notwendig ist. Dafür darf die Mittelverwendung nicht nur auf digitale Infrastruktur und Endgeräte beschränkt sein, sondern sollte beispielsweise auch die Finanzierung von Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte ermöglichen.

»Der Digitalpakt 2.0 muss die Finanzierung digitalisierter Schulen mit allen dazugehörigen Punkten ermöglichen. Um diese Herausforderung zu meistern, muss der Bund gemeinsam mit den Bundesländern eine Lösung finden. Eine zeitnahe Lösung ist notwendig, denn die Aufgabe der schulischen Bildung ist es, dass Schüler*innen Kompetenzen erlernen, die für das restliche Leben, auch im Beruf, notwendig sind. Die zunehmende Rolle der Digitalisierung in der Berufswelt liegt dabei auf der Hand«, schließt Amy.