LandesSchülerRat nach wie vor für Abschaffung der Kopfnoten

Das Verwaltungsgericht hat am 07.10. die Ausstellung von Kopfnoten auf Zeugnissen für rechtswidrig erklärt. Im Laufe des Tages wurde dieses Urteil in den Medien breit diskutiert. Das Kultusministerium kündigte an, Berufung einlegen zu wollen.  

Joanna Kesicka, unsere amtierende Vorsitzende, äußert sich wie folgt zum Urteil: „Der LandesSchülerRat spricht sich nach wie vor für die Abschaffung der Kopfnoten aus. Wir stehen hinter dem Urteil des Verwaltungsgerichtes und kritisieren die Vorgehensweise des Kultusministeriums.“

Joanna Kesicka, amtierende Vorsitzende

Joanna weiter: „Bei der Erstellung von Kopfnoten wird eine sehr subjektive Persönlichkeitsbewertung des Schülers oder der Schülerin vorgenommen. Dadurch entsteht ein falsches Bild des individuellen Sozialverhaltens. Rückschlüsse basieren auf sporadischen Beobachtungen des Verhaltens des Schülers oder der Schülerin. Somit wird kein umfangreiches Bild des Schülers oder der Schülerin gezeichnet.  Wir fordern wir daher eine schriftliche Einschätzung des Schülerverhaltens, so, wie es bereits in jüngeren Klassen im Endjahreszeugnis der Fall ist.“

In unserem Grundsatzprogramm heißt es: „[…] Lehrer haben nur einen beschränkten Einblick auf das Verhalten der Schüler. Zurückhaltende und schüchterne Schüler geraten weniger in das Blickfeld der Lehrer, als engagierte, auffällige oder solche die direkt den Kontakt zu Lehrern suchen. […] Potenzielle Arbeitgeber sollten sich ein eigenes Bild von den Schülerinnen und Schülern machen […]. Die verbale Einschätzung sollte durch mindestens drei Lehrer stattfinden. Das gesamte Programm findet ihr im folgenden PDF: https://medien.lsr-sachsen.de/dokumente/Grundsatzprogramm.pdf