Der LandesSchülerRat Sachsen sieht den überarbeiteten Gesetzesentwurf zum Schulgesetz des Sächsischen Staatsministerium für Kultus kritisch. Das vom Ministerium ausgearbeitete neue Schulgesetz ist nicht zukunftsweisend und erfüllt nach Auffassung des LandesSchülerRates nicht den Anspruch, den der Freistaat Sachsen an ein modernes Bildungssystem haben sollte.
Dazu der Vorsitzende des LSR, Friedrich Roderfeld: „Auch nach der Überarbeitung des Referentenentwurfs des Schulgesetzes können wir nicht behaupten, dass wir zufrieden mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf sind. Dennoch sind einige wichtige Punkte, die wir vorab auch durch unsere Stellungnahme kritisiert haben, enthalten bzw. hinzugefügt worden. Dies betrifft insbesondere den Bereich Medienbildung oder auch die Kooperation von Schulen mit außerschulischen Kooperationspartnern im Sinne der Berufs- und Studienorientierung. Auch die Veränderungen im Bereich der Schülermitwirkung begrüßen wir ausdrücklich. Insbesondere in den Bereichen Inklusion, Schulsozialarbeit, Mindestschülerzahlen im ländlichen Raum und dem Thema Eigenverantwortung gibt es aber noch entscheidenden Nachholbedarf. Ob das Schulgesetz mit diesem Rahmen für eine innovative Weiterentwicklung der Schullandschaft in Sachsen steht, ist allerdings fraglich.“
Anders als von verschiedenen Organisationen befürchtet waren die Beteiligungsverfahren aber keine Makulatur, sondern fanden beim Ministerium scheinbar teilweise Gehör. In den vorausgegangenen Bürgerdialogen und Online-Beteiligungen wurden 660 konkrete Änderungswünsche formuliert, knapp 40, teilweise umfangreiche Kritikpunkte und Anregungen, wurden im Kabinettsentwurf übernommen. Dennoch hätten mehr Vorschläge umgesetzt werden müssen, hunderte Formulierungen fanden keinen Weg in den Entwurf.
Besonders das vom LandesSchülerRat Sachsen präferierte Thema Inklusion wurde nur unzureichend abgeändert. Auch im Kabinettsentwurf kann die Schulleitung abschließend entscheiden, ob einem Schüler inklusives Lernen an der Schule ermöglicht wird, zudem ist die Inklusion weiterhin an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Auch das Längere gemeinsame Lernen findet trotz Forderung vieler Bürger, Gremien und Verbände keine Anwendung im Gesetzesentwurf. Der LandesSchülerRat Sachsen fordert eine Verlängerung der Grundschulzeit von 4 auf 6 Jahre, da Studien eindeutige Vorteile für alle Schüler belegen.
Positiv sieht der LandesSchülerRat Sachsen die angekündigte Überarbeitung der Lehrpläne, besonders für die Oberstufe. Derzeit sind sächsische Schüler nachweislich zu hohen Belastungen ausgesetzt, eine Angleichung an andere Bundesländer ist dringend notwendig. Auch die Änderungen im Bereich der Schülermitwirkung sind ein wichtiger Schritt für mehr Demokratiebildung und Mitwirkung. Der LandesSchülerRat soll demnach künftig dem Landeselternrat in seiner beratenden Funktion gleichgestellt werden.
Kritik übt der LandesSchülerRat Sachsen weiterhin an der Mindestschülerzahl von 750 bei Beruflichen Schulzentren. Sollte diese Regelung in Kraft treten, müssten viele BSZ in Sachsen schließen. Bereits jetzt sind die Fahrtwege für Schüler in ländlichen Gebieten kaum vertretbar. Auch die vom LandesSchülerRat seit Jahren geforderte stärkere Eigenverantwortung, besonders bei Personalangelegenheiten und pädagogischen Fragen, findet sich im Kabinettsentwurf nicht wieder. Die Schulkonferenz erhält nach jetzigem Stand keine Mehrkompetenz, welche bei der Einstellung von Lehrkräften oder außerschulischen Kooperationen essentiell wäre. Ebenfalls unterschätzt der Entwurf die Bedeutung der Schulsozialarbeit. Eine einheitliche und verpflichtende Regelung mit Übertrag in das Aufgabenfeld des Freistaates, fehlt.
Große Hoffnungen an ein voraussichtlich länger bestehendes Schulgesetz hat der LandesSchülerRat Sachsen auch im Bereich der Digitalen Bildung. Schüler müssen auf digitalen Wegen pädagogisch begleitet und unterstützt werden, dafür braucht es unbedingt externe Förderprogramme und Lehrerfortbildungen. Der Wille, dass sächsische Schulen in den nächsten Jahren mit digitalen Konzepten arbeiten, ist im aktuellen Entwurf nicht erkennbar. Die Gefahr ist groß, dass das Kultusministerium das digitale Zeitalter nicht an die Schulen heranträgt. Bereits heute stimmen das private Lebensumfeld der Schüler und die Lernumgebung in der Schule medial nicht überein.
Der Entwurf wird nun an den Sächsischen Landtag übergeben. Roderfeld dazu: „Im Zuge des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens werden wir weiterhin Gespräche mit den bildungspolitischen Sprechern der Fraktionen suchen, damit unsere größten Kritikpunkte, welche nicht vom Ministerium übernommen wurden, doch noch wiederzufinden sind.“