Der LandesSchülerRat Sachsen äußert sich mit einer umfangreichen Stellungnahme zum vom Kultusministerium erarbeiteten Referentenentwurf des Schulgesetzes. Vorausgegangen waren viele Diskussionen und Anhörungen mit sächsischen Schülerinnen und Schülern, Interessenvertretern und Verbänden im Bereich Bildung. Somit wird dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus heute ein Papier überreicht, welches aus unserer Sicht sämtliche relevanten Interessen von sächsischen Schülerinnen und Schülern berücksichtigt. Wesentliche Änderungswünsche sieht der LandesSchülerRat bei den Themen Inklusion, Eigenverantwortung, Schulsozialarbeit und Digitale Bildung. Nach intensiver Prüfung kommt der LSR Sachsen zu dem Schluss, dass gemeinsames Lernen aller Schülerinnen und Schülern bis einschließlich zur sechsten Klassenstufe erstrebenswert ist. Auch auf den Bildungsauftrag und damit einhergehende Herausforderungen im digitalen Bereich wird in der Stellungnahme eingegangen. Für ein Gesetz, welches voraussichtlich für die nächsten zehn Jahre gültig sein wird, vermisst der LandesSchülerRat die nötige Innovation, welche mit Anregungen von Seiten der Schüler erreicht werden könnte.
Demokratie in der Schule fängt beim Mitwirken aller Vertreter an: Daher empfiehlt der LandesSchülerRat Sachsen die Möglichkeit eines Schulentscheides, der bei relevanten Entscheidungen für die Schulkonferenz bindend ist und in geheimer Wahl mit allen Schülern, Eltern und Lehrern durchgeführt wird. Zugleich sollte die Schulkonferenz als oberstes Beschlussorgan in der Schule gestärkt werden, indem sie bei der Neueinstellung eines Lehrers oder bei der Besetzung der Schulleiterstelle mit entscheiden kann, ob der Lehrer für das Schulklima geeignet ist. Ebenso muss das Land die Schulsozialarbeit stark ausbauen. Lehrer werden in Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeitern um ein Arbeitsfeld entlastet, für Schüler bietet sich ein wichtiger Anlaufpunkt für soziale Problemlagen. Der LandesSchülerRat empfiehlt, die flächendeckende Versorgung bis 2020 als Ziel zu setzen. Zugleich spricht sich der LandesSchülerRat Sachsen für den Erhalt der Förderschulen aus. Sie erlauben eine besonders individuelle Schulung von Schülern mit erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf, weswegen eine Abschaffung auf keinen Fall empfehlenswert erscheint. Dennoch ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enorm wichtig. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf wird dieses Ziel aus Sicht des LSR nicht erreicht.
Der LSR setzt sich für eine umfangreiche Digitalstrategie ein. Vergleicht man die Kompetenzen von deutschen Schülerinnen und Schülern im Umgang mit moderner Technologie mit denen aus anderen Staaten, so sieht man, dass Deutschland und damit auch Sachsen international den Anschluss verlieren könnte. Da über 70% der Berufe in Zukunft mit Computertechnologie zu tun haben werden, ist eine stärkere Auseinandersetzung damit umso entscheidender. Sachsen könnte durch umfangreiche Neuerungen zu einem bundesdeutschen Vorreiter werden. Dafür benötigt es aber mehr als nur Modellversuche, die nicht auf das gesamte Schulsystem übertragen werden.
Der Vorsitzende des LandesSchülerRat Sachsen, Friedrich Roderfeld, zum Referentenentwurf der Staatsregierung: „Die Anforderungen an Schülerinnen und Schülern haben sich in den vergangen Jahren geändert. Die Schulen von heute sind nicht mehr die gleich wie vor zehn Jahren. Das Anforderungsprofil an junge Menschen wird sich auch in Zukunft weiter wandeln. Das überarbeitete Schulgesetz muss diese Entwicklungen berücksichtigen und den Rahmen vorgeben, um sächsische Schülerinnen und Schüler auch zukünftig gut auf das spätere Leben vorzubereiten. Gleichzeitig ist es wichtig, weiterhin für Chancengleichheit zu sorgen und Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Bedarf nicht zu benachteiligen. Der Referentenentwurf der Staatsregierung wird diesen Anforderungen nur teilweise gerecht. Insbesondere in den Bereichen Schulsozialarbeit, Inklusion und Digitale Schule fehlen einige wichtige Punkte. Ich hoffe, im Laufe der Novellierung wird diesbezüglich noch nachjustiert.“