Der Landesschülerrat Sachsen (LSR Sachsen) unterstützt die Demonstrationen der Freien Schulen für eine gleichberechtigte Finanzierung am Freitag vor dem Sächsischen Landtag. „Nach der Verpflichtung durch das Sächsische Verfassungsgericht, die bisherigen Regeln über die Schulen in freier Trägerschaft zu überarbeiten, hatte die Staatsregierung die Chance, endlich Gleichberechtigung zwischen Öffentlichen und Freien Schulen zu schaffen. Was am Ende dabei herausgekommen ist, sind nur kleinere Verbesserungen. Ähnlich wie bei dem alten Problem des Lehrermangels werden auch hier nur ansatzweise Lösungen geschaffen. Freie Schulen bilden eine willkommene Ergänzung zur staatlichen Schullandschaft. Besonders mit neuen Lehr- und Lernkonzepten bereichern sie und sind ein Motor für die Weiterentwicklung der Schulen. Das öffentliche Schulsystem profitierte bisher enorm davon. Bei der Finanzierung muss deswegen noch einmal deutlich nachgelegt werden. Hauptziel muss sein, die Innovationen in den öffentlichen Bereich zu übertragen.“, sagt der Landesvorsitzende des LSR Sachsen, Patrick Tanzer, dazu.
Gerade für die Übertragung von Ideen ist die Einbindung der Freien Schüler in die gesetzlich festgeschriebenen Schülermitwirkungsgremien ein weiteres, wichtiges Thema. Dies betrifft die Kreis- und Stadtschülerräte und auch den Landesschülerrat selbst. Obwohl seit Jahren von verschiedenen Seiten gefordert, wird auch dieser Punkt nicht in dem Gesetzesentwurf berücksichtigt. Der Vorsitzende Patrick Tanzer dazu: „Die Nichteinbeziehung von Schülern und Eltern der Freien Schulen in die gesetzlichen Schüler- und Elternmitwirkungsgremien ist uns seit Jahren ein Dorn im Auge. Dass die Staatsregierung da nicht nachgebessert hat ist vollkommen unverständlich, denn es stellt weder einen großen finanziellen, noch einen verwaltungstechnischen Mehraufwand dar. Viele Entscheidungen des Kultusministeriums betreffen auch die Schüler der Freien Schulen, deswegen wäre es nur gerecht diese auch einzubinden, um die Interessen der freien Schülerschaft gegenüber dem Kultusministerium zu vertreten.“
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