Unterrichtsausfall: Runder Tisch übergibt Empfehlungen

Ein Runder Tisch zum Unterrichtsausfall hat Empfehlungen zur Erhebung von Ausfallstunden erarbeitet. Danach gelten die Kriterien und Methoden zur statistischen Erfassung des Unterrichtsausfalls im Wesentlichen weiter fort. Eine wichtige Änderung ist, dass Stillbeschäftigung nur als vertretener Unterricht gewertet werden soll, wenn sie von einem Fachlehrer vor- und von einem Fachlehrer nachbereitet wird. Ansonsten ist diese Zeit als Unterrichtsausfall zu werten.

„Ich freue mich darüber, dass mit den Mitgliedern des Runden Tisches ein Grundkonsens zu den Kriterien, Methoden und der transparenten Information erzielt werden konnte. Das ist eine wichtige Grundlage für das Bemühen von Schulleitungen und Schulaufsicht, den Unterricht bestmöglich abzusichern“, sagte Kultusministerin Brunhild Kurth, die den Mitgliedern des Runden Tischer für ihre Arbeit herzlich dankte. Die Ministerin sicherte zu, die Empfehlungen des Runden Tisches umzusetzen. Gleichzeitig verwies die Kultusministerin darauf, dass kein anderes Bundesland den Unterrichtsausfall über den gesamten Zeitraum eines Schuljahres erhebt und die Ausfallstunden im Internet seit fast zehn Jahren so transparent darstellt wie Sachsen.“

Andreas Hellner, Vorsitzender Landeselternrat Sachsen: „Bei Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tischs Unterrichtsausfall werden Schüler und Eltern eine neue Qualität im Umgang mit Ausfall- und Vertretungsstatistiken erleben. Bisher war ihnen der Zugang zu realistischen und aussagekräftigen Statistiken zum Unterrichtsausfall in den Klassen und Schulen weitestgehend verwehrt. Nun wird klar geregelt, wem welche Informationen zustehen. Damit wird das Informationsrecht der Elternvertreter und die Informationspflicht der Schulen zu einem wichtigen Aspekt der innerschulischen Kommunikation konkretisiert. Im Rahmen dieser Kommunikation soll die Form der Ausfall- und Vertretungsstatistik sowie die Art der Offenlegung durch die Schulkonferenz festgelegt werden. Dadurch wird es einerseits möglich, die Erfassung, Aufbereitung und Offenlegung der Statistiken entsprechend der Gegebenheiten einer Schule praktikabel zu gestalten. Andererseits werden dadurch die Selbstverantwortung von Schule und die Mitwirkung von Schülern und Eltern an Schule gestärkt. Die über diesen Prozess gewonnen Statistiken bilden eine gute Basis, gemeinsam mit den für die Unterrichtsabsicherung verantwortlichen Institutionen, Möglichkeiten der nachhaltigen Reduzierung von Unterrichtsausfall und fachfremder Vertretung  zu diskutieren und entsprechende Lösungen zu erarbeiten.“

Konrad Degen, Landesvorsitzender des Landesschülerrat: „Mit dem Runden Tisch zum Unterrichtsausfall hat das Kultusministerium eine eindeutige Reaktion auf die Erhebung des Unterrichtsausfalls durch den LandesSchülerRat Sachsen (LSR Sachsen) im Juni 2012 gezeigt. Wir begrüßen die Bereitschaft die Kriterien und Methoden zu überprüfen und Empfehlungen für Änderungen entgegen zu nehmen. Als Erfolg werten wir die Neudefinition von Stillbeschäftigung bzw. deren Anerkennung als Unterrichtsausfall. Das Recht einer Auskunft für Schülervertreter und Elternvertreter über den Unterrichtsausfall stärkt die Mitwirkung in der Schule. Dieses Recht müssen alle Schulleitungen den Interessierten einräumen. Eine quartalsmäßige Auskunft über die genauen Zahlen ist mindestens erforderlich, sagt Konrad Degen Vorsitzender des Landesschülerrat Sachsen.“

Der Runde Tisch zum Unterrichtsausfall wurde auf Einladung von Kultusministerin Brunhild Kurth im vergangenen Jahr eingerichtet. Die Bitte der Ministerin war, Empfehlungen zur Erfassung des Unterrichtsausfalles zu erarbeiten. Der Teilnehmerkreis setzte sich aus Vertretern des Landesschülerrates, Landeselternrates, der Sächsischen Bildungsagentur, des Kultusministeriums, sowie Schulleitern zusammen. In drei mehrstündigen Veranstaltungen von Oktober 2012 bis Januar 2013 überprüften die Mitglieder des Runden Tisches die statistische Erfassung und Veröffentlichung des Unterrichtsausfalles.

Während sich an den Kriterien und Methoden der Erhebung der Ausfallstunden im Wesentlichen nichts ändert, sprechen sich die Mitglieder des Runden Tisches für mehr Transparenz in der Darstellung aus. So empfehlen sie, dass zum Beispiel je Fach die planmäßige und außerplanmäßigen Ausfallstunden und die fachgerechten und fachfremden Vertretungsstunden sowie die Stunden der Stillbeschäftigung je Klasse allen an Schule Beteiligten (Lehrern, Schülern, Eltern) zugänglich gemacht werden sollten. Außerdem sollen die Daten künftig nicht mehr in absoluten Zahlen sondern in Prozentzahlen veröffentlicht werden, um eine bessere Vergleichbarkeit zu erzielen. Darüber hinaus haben Eltern- und Schülervertreter im Rahmen ihrer Mitwirkung an der Schule auch das Recht auf die Zugänglichkeit zu den Daten.