Vor genau einem Jahr hat der LandesSchülerRat Sachsen (LSR Sachsen) die größten Protestaktionen gegen den Unterrichtsausfall an sächsischen Schulen organisiert. Mit der Hilfe vieler Schülerinnen und Schüler an allen Schulen im Land, zeigten wir, dass sich in Sachsens Bildungssystem viel verändern muss. Am Vormittag beteiligten sich knapp 20.000 Schüler an dezentralen Aktionen im Rahmen von Schülervollversammlungen und am Nachmittag nahmen dann nochmal 1.500 Menschen an einer zentralen Demonstration in Dresden und einer Kundgebung in Chemnitz teil.
Ein Jahr nach unserem erfolgreichen Aktionstag wird es nun Zeit ein Resümee zu ziehen. „Wenn wir der Staatsregierung ein Zeugnis ausstellen würden, dann wäre sie versetzungsgefährdet. Die Gesamtnote, die wir für die Leistungen in den zwölf Monaten erteilen, ist ein „mangelhaft“. Es war von Anfang an keine Frage, dass es eine lange und schwierige Aufgabe ist, das Problem des Lehrermangels zu lösen. Die ersten Schritte wurden getan, doch vor schmerzhaften Änderungen wurde sich weggeduckt. Besonders bei der Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs in Sachsen und auch bei der Minimierung des Unterrichtsausfalls muss eine größere Leistungsbereitschaft gezeigt werden, um Veränderungen in Angriff zu nehmen. Gleichzeitig schafft sich die Staatsregierung neue Problemfelder. Die neue Lernmittelverordnung könnte durch neue Gerichtsurteile bald schon wieder hinfällig werden und die Schulen und die Schulträger können sich dadurch nicht auf das neue Schuljahr vorbereiten.“, so äußert sich Konrad Degen, Vorsitzender des LSR Sachsen, zur aktuellen Situation.
„Zumindest eine neue Lehrkraft konnten wir in Sachsen auch in diesem Schuljahr wieder begrüßen. Die Freude über sie hält sich aber in Grenzen. Die „Losfee“ sorgt für viel Empörung bei Eltern und ihren Kindern, die ihre erhoffte Fremdsprache nicht belegen können.“, so Degen abschließend.
Hinweis:
Definition der Schulnote Mangelhaft: „Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.“
(Paragraph 23 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA), SächsGVBl. Jg. 2012 Bl.-Nr. 11 S. 348 Fsn-Nr.: 710-1.75, Fassung gültig ab: 01.08.2012)
Link: http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9153115462550&jlink=a1