Sachsens Lernmittelverordnung (ENTWURF) — Download

Am Dienstag, den 18.12.2012, hat das Kabinett die neue Lernmittelverordnung freigegeben. Der LandesSchülerRat Sachsen (LSR Sachsen) begrüßt diesen Schritt und sieht in ihm eine positive Reaktion auf die vorhandenen Probleme mit der Lernmittelfreiheit in Sachsen. Konrad Degen, Vorsitzender des LSR Sachsen, sagte dazu: „Durch die Verordnung wurde endlich eine klare rechtliche Lage in der lang diskutierten und umstrittenen Frage der Lernmittelfreiheit geschaffen. Jetzt müssen die unterschiedlichen Interessensgruppen zügig aber gründlich angehört werden, damit eine schnelle Umsetzung erfolgen kann.“

Allerdings sieht der LSR Sachsen noch weitere Lücken in der Durchführung der gesetzlich festgelegten Lernmittelfreiheit. So muss beispielsweise der grafikfähige Taschenrechner (über 80 Euro), welchen jeder sächsische Schüler ab der 8. Klasse benötigt, immer noch durch die Eltern der Schüler finanziert werden. Zudem ist noch nicht klar, wie viel Geld für die einzelnen Schulen zur Verfügung steht und wie die Kostenaufteilung zwischen Schulträgern und Freistaat funktionieren soll.
„Die Lernmittelfreiheit darf auf keinen Fall zur Abnahme der Unterrichtsqualität führen. Die Schulen brauchen genügend finanzielle Mittel, damit ausreichend Lehrbücher und Kopien für den Unterricht zur Verfügung stehen. In diesen Punkten muss das zuständige Kultusministerium Aufklärungsarbeit leisten und gegebenenfalls nachbessern. Trotzdem ist die heute präsentierte Verordnung nach unserer Meinung längst überfällig gewesen und wir hoffen daher auf eine schnelle und einheitlich Umsetzung.“, so Degen abschließend.

Download Lernmittelverordnung Sachsen (ENTWURF)