Der LandesSchülerRat Sachsen (LSR Sachsen) kritisiert die Pläne des Kultusministeriums, das Losverfahren für die Fremdsprachenwahl beizubehalten. Durch dieses Verfahren wird bei der Wahl der zweiten Fremdsprache (ab 6. Klasse) zwischen einzelnen Schülern ausgelost, wer welche Fremdsprache belegen darf und wer nicht. Der Vorsitzende des LSR Sachsen, Konrad Degen, sieht die Rechte der Schüler bei diesem Verfahren gefährdet: „Wenn die Planungsinteressen höher liegen, als die Wahlfreiheit von Schülern, dann steuern wir bei der Problemlösung in eine falsche Richtung! Es ist erschreckend, dass trotz eines anderslautenden Gerichtsurteils die Zwangsbelegung von Sprachfächern weiterhin in Sachsen praktiziert wird.“
Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2011 erklärte die Zwangsbelegung für rechtswidrig, sprach aber kein Grundsatzurteil zum Losverfahren aus. Im letzten Schuljahr mussten mehr als 20 Schulen dieses Verfahren durchführen. Auch für das Schuljahr 2012 geht der LSR Sachsen von ähnlichen hohen Zahlen aus. „Einzelne Schüler dürfen nicht für eine fehlerhafte Planung und mangelnde Neueinstellungen büßen. Der Bildungserfolg hängt unmittelbar mit der Lernmotivation der Schüler zusammen. Mit diesen Maßnahmen wird dies deutlich untergraben und der Erfolg der Schülerinnen und Schüler sichtbar gefährdet“, so Degen abschließend.