Nach LSR-Initiative: Kultusministerium senkt Einbringungspflicht in der Oberstufe mit sofortiger Wirkung

Schülerinnen und Schüler, die aktuell die gymnasiale Oberstufe besuchen, werden, anders als zuerst erwartet, doch von einem Teil der Oberstufenreform profitieren.

Damit reagiert das Kultusministerium auf die Forderung des LandesSchülerRates, die verminderte Einbringungspflicht, welche für angehende Abiturientinnen und Abiturienten ab dem Schuljahr 2017/2018 gelten sollte, mit sofortiger Wirkung einzuführen. Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe müssen so ab sofort nur 40 statt aller 52 Kurshalbjahresergebnisse in die Abiturnote einbringen.

Eine gestern Vormittag gestartete Online-Petition des LandesSchülerRates erreichte bis zum späten Abend bereits weit über 5.000 Zeichnungen. Diese Zahl steht nur stellvertretende für das große Interesse, das dem Thema bereits seit einigen Monaten unter den Schülerinnen und Schülern in Sachsen zuteil wurde.

Der Vorsitzende des LandesSchülerRates, Friedrich RODERFELD, dazu: „Wir danken der Kultusministerin für die konstruktiven gemeinsamen Gespräche und diese gute Entscheidung, mit der sie der Forderung des LandesSchülerRates nachkommt. Damit lässt sie zehntausende Schülerinnen und Schüler an dem profitieren, was kommenden Klassenstufen zurecht zur Belastungsreduzierung zugesprochen wird. Das sächsische Abitur wird so bereits in diesem Jahr bundesweit vergleichbarer. Sächsische Abiturientinnen und Abiturienten werden in den meisten Fällen bessere Ergebnisse erhalten, was besonders bei der Zulassung zu einem Hochschulstudium von Vorteil sein kann. Schaut man sich die Verfahren anderer Bundesländer an, ist der Schritt des Kultusministeriums nur gerecht.“

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