Jeder Schule ist selbst überlassen, wie sie mit dem Handyverbot umgeht, jedoch muss man auch sehen, dass wir in einer Zeit der digitalen Revolution leben. Nicht nur Zuhause, sondern auch in den sächsischen Schulen hat sich viel digitalisiert. Warum dann nicht auch einfach dieses Verbot abschaffen? Schließlich wird heutzutage das Handy auch zu vielen schulischen Zwecken genutzt.
Um dieses Verbot aufzuheben solltet ihr dieses Thema erst einmal im Schülerrat ansprechen und klären, ob dies auch das Interesse der anderen Schüler*in ist. Falls dies der Fall ist, solltet ihr dieses Thema an die Schulleitung herantragen und bitten Thema in der Schulkonferenz anzusprechen, da diese über solche schulinternen Themen entscheidet.
Ein paar Argumente und weitere Informationen findet ihr unter: Infoblatt
Um dieses Verbot aufzuheben solltet ihr dieses Thema erst einmal im Schülerrat ansprechen und klären, ob dies auch das Interesse der anderen Schüler*in ist. Falls dies der Fall ist, solltet ihr dieses Thema an die Schulleitung herantragen und bitten Thema in der Schulkonferenz anzusprechen, da diese über solche schulinternen Themen entscheidet.
Ein paar Argumente und weitere Informationen findet ihr unter: Infoblatt
Jede Person hat das Recht zu demonstrieren; also auch wir als Schüler*innen. Bei manchen Sachen ist es sogar wichtig, dass wir als Schüler*innen demonstrieren. Schließlich betrifft uns der Lehrkräftemangel, die eine Schulgesetzreform etc. direkt und deshalb sollten wir uns auch dafür einsetzen, dass sich da etwas ändert.
Natürlich gibt es Schwierigkeiten, wenn diese Demonstrationen in der Schulzeit stattfinden. Eine nützliche Zusammenfassung findet ihr auf dem Infoblatt.
Natürlich gibt es Schwierigkeiten, wenn diese Demonstrationen in der Schulzeit stattfinden. Eine nützliche Zusammenfassung findet ihr auf dem Infoblatt.
In deiner Schule kannst du dich sicherlich immer engagieren. Da reicht meist, wenn du dich mal an den Schülerrat wendest. Falls du jedoch anstrebst auf Kreis- oder sogar auf Landesebene dich zu engagieren, ist es dir möglich dich als beratendes Mitglied zu bewerben. Dies kannst du in den Kreis- bzw. Stadtschülerräten und auch beim LandesSchülerRat. Am besten ist es, wenn du einfach mit denen in Kontakt trittst. Als beratende Person hast du zwar kein Stimmrecht, jedoch kannst du trotzdem aktiv mitarbeiten, deine Ideen einbringen und natürlich bei allen Themen mitreden.
Die Rechte und Pflichten der Schülervertretung sind sehr vielfältig. Unter anderem ist zum Beispiel die Teilnahme an Schülerratssitzungen und Versammlungen rechtlich festgeschrieben. Man hat also das Recht diese zu besuchen, auch wenn man in der Zeit der Sitzung eine Leistungserfassung hat. Jedoch gibt es auch noch andere Rechte, wie das Informations-, Anhörungs-, Vorschlags-, Vermittlungs- und Beschwerderecht. Diese Rechte beziehen sich vor allem auf die aktive Arbeit im Schülerrat.
Als Pflicht sollte die Schülervertretung die Wahrnehmung und Unterstützung schulischer Interessen der Schüler sehen. Außerdem sollte sie zwischen Klasse und Schülerrat vermitteln und die Klasse über wichtige Anliegen des Schülerrats informieren.
Weitere Informationen zu Rechte und Pflichten von Schülervertretungen findet ihr in im svkompakt (Bestellseite des Freistaats)
Als Pflicht sollte die Schülervertretung die Wahrnehmung und Unterstützung schulischer Interessen der Schüler sehen. Außerdem sollte sie zwischen Klasse und Schülerrat vermitteln und die Klasse über wichtige Anliegen des Schülerrats informieren.
Weitere Informationen zu Rechte und Pflichten von Schülervertretungen findet ihr in im svkompakt (Bestellseite des Freistaats)